Neues zum Versorgungsausgleich: Mehr Gerechtigkeit bei der Rententeilung nach der Scheidung?
- Hanna Schmidt
- 15. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Ein aktueller Gesetzentwurf vom 05. Februar 2026 verspricht wichtige Nachbesserungen beim Ausgleich von Rentenansprüchen. Was bedeutet die Reform für Geschiedene und Unternehmer?
Bei einer Scheidung ist der Versorgungsausgleich oft das Herzstück der finanziellen Auseinandersetzung. Das Prinzip ist simpel: Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden hälftig geteilt. Doch die Praxis zeigte bislang Lücken – insbesondere, wenn Anrechte vergessen wurden oder es um die Altersvorsorge von Unternehmern ging.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, um diese "Gerechtigkeitslücken" zu schließen. Wir fassen die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.
1. "Vergessene" Rentenansprüche: Kein Pech mehr für den Ex-Partner
Bisher galt oft: Was im Scheidungsverfahren nicht angegeben oder vom Gericht übersehen wurde, war für den benachteiligten Partner meist verloren. Das soll sich ändern.
Die Neuerung: Rentenansprüche, die bei der Scheidung nicht berücksichtigt wurden, können künftig nachträglich ausgeglichen werden.
Die Folge: Der benachteiligte Ex-Ehegatte erhält einen direkten Zahlungsanspruch. Im Rentenalter muss der andere Teil dann monatlich die Hälfte der "vergessenen" Rente überweisen.
2. Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer im Fokus
Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Dies dient der Gleichbehandlung mit betrieblichen Altersversorgungen von Arbeitnehmern.
3. Klarstellung zur Witwenrente
Der Entwurf bringt zudem eine wichtige Klarstellung für komplexe Konstellationen: Wenn ein geschiedener Partner nach einer erneuten Heirat verstirbt, erhält der neue Ehegatte eine Witwenrente. Diese ist gekürzt, solange der Versorgungsträger gleichzeitig an den Ex-Partner aus erster Ehe zahlt. Der Entwurf stellt klar, dass diese Kürzung der Witwenrente auch dann bestehen bleibt, wenn der Ex-Ehegatte aus erster Ehe verstirbt. Dies dient der Kostenneutralität für die Versorgungsträger.
4. Verfahrensrechtliche Neuerungen: Schnellere Verfahren und weniger „Splitteranrechte“
Der Entwurf sieht zudem verfahrenstechnische Erleichterungen vor:
Frühere Überprüfung: Wenn Lebensumstände sich seit der Scheidung geändert haben, kann der Versorgungsausgleich gerichtlich überprüft werden. Dies ist künftig bereits zwei Jahre vor Renteneintritt möglich (statt bisher ein Jahr), um Rechtssicherheit zum Rentenstart zu garantieren.
Vermeidung von Kleinstanrechten: Um die Verwaltungskosten für alle Versicherten zu senken, soll die Entstehung winziger "Splitteranrechte" noch stärker vermieden werden.
Fazit: Was bedeutet das für Sie?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Altersvorsorge – insbesondere von Frauen, die oft wegen Kindererziehung weniger eigene Ansprüche erwerben konnten – besser abzusichern. Besonders die Möglichkeit, verschwiegene oder übersehene Anrechte nachträglich geltend zu machen, ist ein großer Schritt in Richtung Teilhabegerechtigkeit.

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