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Scheidung, wenn ein Unternehmen
beteiligt ist

Gehört ein Unternehmen zum ehelichen Vermögen, wird die Scheidung zur komplexen Vermögensauseinandersetzung. Als Rechtsanwältin in Köln berate ich Unternehmer oder ihre Ehepartner – präzise, diskret, auf Augenhöhe.

Das Wichtigste auf einen Blick

1/2
des Zugewinns wird im Regelfall ausgeglichen

§ 1363 BGB 
gesetzlicher Güterstand

3 Jahre 
Verjährungsfrist beim Zugewinnausgleich

≠ 
Unternehmenswert ist nicht gleich Buchwert

12 Jahre Expertise in der wirtschaftsrechtlichen Beratung

Fachlicher Fokus: Familienrecht in Köln

Transparente Honorarmodelle

Grundlagen

GRUNDLAGEN

Warum ist die 
Unternehmer-scheidung 
besonders?

Ist ein Unternehmen Teil des ehelichen Vermögens, geht es bei der Scheidung um weit mehr als Hausrat und Immobilien – und um Summen, die existenzbedrohend sein können.

Bei einer Scheidung wird im gesetzlichen Güterstand der Zugewinn beider Eheleute ausgeglichen (§§ 1363 ff. BGB). Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Vermögen bei Eheschließung und dem Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags. Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Überschusses.

Gehört ein Unternehmen oder Unternehmensanteil dazu, wird es in die Berechnung einbezogen – zum Verkehrswert, nicht zum Buchwert. Das führt oft zu erheblichen Ausgleichsforderungen, die aus dem laufenden Geschäftsbetrieb schwer zu finanzieren sind.

Das Kernproblem: Das Unternehmen wird bewertet, der Ausgleichsanspruch entsteht als Geldanspruch – und ist in der Regel sofort fällig, ohne dass Unternehmensanteile übertragen werden.

Hinzu kommen Fragen des Unterhalts: Welcher Betrag ist anzusetzen, wenn das Einkommen des Unternehmers stark schwankt, Gewinne thesauriert werden oder Privatentnahmen und Geschäftsführergehalt auseinanderfallen?

Diese Kombination aus Gesellschaftsrecht, Bewertungsfragen und Familienrecht macht die Unternehmer-Scheidung zu einem der anspruchsvollsten Felder des Familienrechts – für beide Seiten.

Leistungen

WAS ICH FÜR SIE TUE

Meine Leistungen im Überblick

01

Zugewinnausgleich prüfen & berechnen

Ich analysiere Anfangs- und Endvermögen beider Seiten, kläre Bewertungsfragen zum Unternehmen und ermittle den korrekten Ausgleichsanspruch – oder wehre überhöhte Forderungen ab.

§§ 1373 ff. BGB

02

Unternehmensbewertung begleiten

Ich begleite die Bewertung kritisch – mit Blick auf Sachverständigenauswahl, Bewertungsmethode und Ansätze, die den Wert zu hoch oder zu niedrig ausweisen. Ich bin kein Gutachter, aber ich lese Gutachten.

Bewertung

03

Unterhalt bei unternehmerischem Einkommen

Schwankendes Einkommen, Thesaurierung, Gesellschafterdarlehen – die Unterhaltsberechnung beim Unternehmer weicht erheblich vom Regelfall ab. Ich kenne die Fallstricke auf beiden Seiten.

Geltendmachung

04

Ehevertrag gestalten oder prüfen

Besteht kein Ehevertrag, ist die Gestaltung ein wirksames Instrument. Besteht einer, prüfe ich seine Wirksamkeit – nicht jeder Ehevertrag hält einer gerichtlichen Kontrolle stand.

Prävention

05

Trennungsunterhalt sichern oder abwehren

Ab dem Zeitpunkt der Trennung kann Unterhalt gefordert werden. Ich berechne den Anspruch, sichere ihn für die berechtigte Seite oder verteidige gegen überzogene Forderungen.

Trennungsphase

06

Scheidungsfolgenverein-barung verhandeln

Viele Unternehmer-Scheidungen lassen sich außergerichtlich regeln – das schont Unternehmen, Familie und Nerven. Ich verhandle Vereinbarungen, die dauerhaft tragen.

Verhandlung

SCHRITT FÜR SCHRITT

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich beim Unternehmen?

01

Anfangsvermögen feststellen

Maßgeblich ist der Wert des Unternehmens am Tag der Eheschließung – inflationsbereinigt. War das Unternehmen bereits vorhanden, kann das den Zugewinn erheblich reduzieren.

WICHTIGE STELLSCHRAUBEN

Diese Punkte entscheiden oft über  hunderttausende Euro in beide Richtungen.

Was den Unternehmenswert beeinflusst

METHODE

Ertragswert, DCF oder Substanzwert - die Wahl der Bewertungsmethode kann den Wert erheblich verschieben.

STICHTAG

Tag der Zustellung des Scheidungsantrags gilt als Bewertungsstichtag. Der Zeitpunkt der Einreichung sollte strategisch bedacht werden.

02

Endvermögen bewerten

Der Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags wird ermittelt – in der Regel durch ein Sachverständigengutachten. Methode und Ansätze sind oft streitig

UNTERNEHMER-LOHN

Ein zu niedriges Geschäftsführergehalt erhöht den Gewinn und damit den Unternehmenswert. Gutachter korrigieren das oft mit einem fiktiven Unternehmerlohn.

GOODWILL

Der personenbezogene Goodwill (z. B. bei Kanzleien oder Praxen) bleibt im Zugewinnausgleich unberücksichtigt, um eine unzulässige Doppelverwertung mit dem Unterhalt zu vermeiden. Die Abgrenzung zum übertragbaren Marktwert ist in der Praxis jedoch häufig streitig.

STUNDUNG

03

Zugewinn berechnen

Zugewinn = Endvermögen minus Anfangsvermögen. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz – als Geldanspruch.

Ein oft unterschätzter Hebel: § 1382 BGB ermöglicht die Stundung der Ausgleichsforderung, wenn die sofortige Zahlung den Fortbestand des Unternehmens gefährden würde. Ein wirkungsvolles Instrument zum Erhalt der betrieblichen Existenz.

Berechnung

04

Privilegierungen prüfen

Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen nicht als Zugewinn (§ 1374 Abs. 2 BGB). Diese Positionen werden häufig übersehen – und können den Anspruch spürbar senken.

05

Stundung verhandeln

Würde die sofortige Zahlung das Unternehmen gefährden, kann eine Stundung vereinbart oder beantragt werden (§ 1382 BGB). Das wird oft unterschätzt, ist aber häufig wirkungsvoll.

ÜBER MICH

Analytisch, präzise –
persönlich für Sie da

Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt. Ich bin Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln. Eine Scheidung, bei der unternehmerisches Vermögen im Fokus steht, ist kein gewöhnliches Verfahren. Sie erfordert eine strategische Präzision, die ich über 12 Jahre in führenden Wirtschaftskanzleien perfektioniert habe.

In Bereichen wie der Produkthaftung, dem IT-Recht und dem Commercial-Sektor habe ich gelernt, hochkomplexe Strukturen zu durchdringen und Interessen auf höchstem Niveau durchzusetzen. Diese Wirtschafts-DNA bringe ich nun in das Familienrecht ein.

Ich verstehe die Dynamik hinter Unternehmen und die Sprache der Wirtschaftswelt. In meiner Kölner Kanzlei biete ich Ihnen eine juristische Begleitung, die über das Standard-Familienrecht hinausgeht: analytisch, belastbar und mit dem strategischen Weitblick aus über einem Jahrzehnt Wirtschaftsberatung. Mein Ziel ist es, Ihr unternehmerisches Lebenswerk zu schützen oder Ihren gerechten Anteil daran rechtssicher zu realisieren. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei auch zu weiteren Themen im Familienrecht in Köln.

Mehr unter:

12 Jahre Kanzleierfahrung

12 Jahre Erfahrung in einer Wirtschaftskanzlei prägen meine Arbeitsweise: Ich lege Wert auf eine strukturierte und präzise Mandatsbetreuung. Diese Routine im Umgang mit komplexen Sachverhalten bringe ich heute in meine familienrechtliche Beratung ein, um für Sie klare und belastbare Lösungen zu finden.

§ 

Beratungsschwerpunkt Familienrecht

Zugewinnausgleich, Unterhalt, Scheidungsfolgen-vereinbarung – ich berate auf beiden Seiten mit Fokus auf die typischen Streitpunkte in Unternehmer-Scheidungen.

In Köln  und bundesweit per Video

Persönliche Beratung vor Ort sowie unkompliziert per Videokonferenz. Ich vertrete Sie bundesweit vor den zuständigen Gerichten.

Transparente Honorarstruktur

Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis zu einem fest vereinbarten Satz, den ich Ihnen vorab zur Kalkulation nenne. Sollten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelfall höher ausfallen, bilden diese die Abrechnungsgrundlage.

Über mich

ABLAUF

1

Erstgespräch

Kurzes Telefonat oder E-Mail-Austausch zur Klärung, ob und wie ich Ihnen helfen kann – danach Terminvereinbarung für die Beratung.

2

Analyse & Strategie

Vermögensstruktur durchleuchten, Bewertungsfragen identifizieren, Strategie festlegen.

3

Verhandlung & Gutachten

Außergerichtliche Verhandlung, kritische Begleitung der Unternehmensbewertung, Entwurf und Verhandlung einer  Scheidungsfolgenvereinbarung.

4

Durchsetzung

Falls nötig: gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr vor dem zuständigen Familiengericht.

So gehen wir gemeinsam vor 

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf Ihre Fragen

Muss mein Unternehmen beim Zugewinnausgleich bewertet werden?

Ja, wenn das Unternehmen oder ein Unternehmensanteil während der Ehe an Wert gewonnen hat, wird dieser Zugewinn ausgeglichen. Die Bewertung erfolgt in der Regel durch ein Sachverständigengutachten zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags.

Wie wird das Einkommen eines Unternehmers für den Unterhalt berechnet?

Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen – nicht der Gewinn vor Steuern, sondern was tatsächlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Gesellschafterdarlehen, Thesaurierungen und ein zu niedriges Geschäftsführergehalt werden dabei korrigiert.

Wird auch ein geerbtes Unternehmen ausgeglichen?

Nein, während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erworbenes Vermögen zählt nach § 1374 Abs. 2 BGB zum privilegierten Anfangsvermögen. Wertsteigerungen dieses Vermögens können allerdings dennoch ausgleichspflichtig sein.

Was passiert, wenn ich den Ausgleich nicht sofort zahlen kann?

§ 1382 BGB ermöglicht eine Stundung, wenn die sofortige Zahlung das Unternehmen oder den Lebensunterhalt des Verpflichteten ernsthaft gefährden würde. Diese Möglichkeit wird in der Praxis oft unterschätzt und sollte frühzeitig geprüft werden.

Kann ich den Zugewinnausgleich durch einen Ehevertrag vermeiden?

Ja, durch Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft lässt sich das Unternehmen weitgehend herausnehmen. Bestehende Eheverträge sind jedoch nicht immer wirksam – das hängt von Zeitpunkt, Inhalt und Umständen des Vertragsschlusses ab.

Was kostet die Beratung?

Ich rechne auf Stundenhonorarbasis ab – es sei denn, das gesetzliche RVG-Honorar fällt höher aus, dann gilt dieses. Die Höhe meines Stundensatzes teile ich Ihnen vorab mit. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen.

FAQ
Kontakt

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Symbol für grenzüberschreitendes Recht: Englische Telefonzelle bei DR. SCHMIDT LEGAL

Schicken Sie eine Nachricht per E-Mail an kontakt@drschmidt-legal.de, um Ihr Anliegen zu schildern. Sie werden kurzfristig kontaktiert. Alternativ melden Sie sich gerne telefonisch.

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sowie nach Vereinbarung

Anfahrtsskizze zur Kanzlei DR. SCHMIDT LEGAL in der Kölner Innenstadt, nahe Köln Hauptbahnhof

DR. SCHMIDT LEGAL liegt zentral in Köln, fußläufig vom Kölner Hauptbahnhof und ist sowohl mit dem PKW als auch mit dem ÖPNV (Haltestellen Köln Hbf oder Breslauer Platz) gut erreichbar.

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