Das Wichtigste auf einen Blick
Früh
Planung 5–10 Jahre vor Übergabe sinnvoll – nicht erst im Ernstfall
3
Wege: familiäre Nachfolge, Verkauf, Schenkung zu Lebzeiten
10 Jahre
Schenkungen bleiben pflichtteilsrelevant – Abschmelzung beachten (Besonderheiten bei Schenkungen an Ehegatten)
GmbH
Gesellschaftsvertrag und Testament müssen zusammenpassen
12 Jahre Expertise in der wirtschaftsrechtlichen Beratung
Fachlicher Fokus: Erbrecht & Unternehmensnachfolge in Köln und dem Rheinland
Transparente Honorarmodelle
GRUNDLAGEN
Warum ist die
Nachfolgeplanung
so komplex?
Die Unternehmensnachfolge ist kein einzelnes Rechtsgeschäft, sondern ein Prozess, der Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht gleichzeitig berührt – und bei dem jede Entscheidung Folgewirkungen hat.
Stirbt ein Unternehmer ohne Regelung, fällt sein Unternehmensanteil in den Nachlass – und damit in eine Erbengemeinschaft aus Ehegatten, Kindern und möglicherweise weiteren Berechtigten. Eine Erbengemeinschaft ist als Gesellschafterin denkbar ungeeignet: Entscheidungen müssen einstimmig oder mit Mehrheit gefasst werden, Blockaden sind vorprogrammiert.
Hinzu kommt: Viele Gesellschaftsverträge enthalten Regelungen, die den Übergang von Todes wegen einschränken oder ausschließen. Steht im Gesellschaftsvertrag, dass Anteile nicht vererblich sind, werden die Erben nicht Gesellschafter – sie haben aber möglicherweise einen Abfindungsanspruch. Testament und Gesellschaftsvertrag müssen daher zusammen gedacht werden.
Das zentrale Spannungsfeld: Der übergebende Unternehmer möchte das Unternehmen erhalten und den Nachfolger stärken. Gleichzeitig haben andere Familienmitglieder erbrechtliche Ansprüche – Pflichtteil, Zugewinn, Versorgung – die nicht ignoriert werden können, ohne später teuer zu bezahlen.
Eine gut geplante Nachfolge regelt deshalb nicht nur wer das Unternehmen bekommt, sondern auch wie die übrigen Familienmitglieder abgefunden werden – und zwar so, dass das Unternehmen dabei nicht in seiner Substanz gefährdet wird.
Ich berate übergebende Unternehmer ebenso wie potenzielle Nachfolger und übergangene Familienmitglieder, die ihre erbrechtliche Position einschätzen möchten.
WAS ICH FÜR SIE TUE
Meine Leistungen im Überblick
01
Nachfolge testamentarisch regeln
Ich entwerfe ein auf die Nachfolge zugeschnittenes Testament oder einen Erbvertrag – mit Vor- und Nacherbschaft, Teilungsanordnungen, Vermächtnissen und Pflichtteilsklauseln, die das Unternehmen schützen.
Testament
02
Gesellschaftsvertrag auf Nachfolge prüfen
Ich prüfe, ob der bestehende Gesellschaftsvertrag die gewünschte Nachfolge ermöglicht oder blockiert – und welche Änderungen notwendig sind, damit Testament und Gesellschaftsvertrag zusammenpassen.
Gesellschaftsrecht
03
Schenkungen zu Lebzeiten gestalten
Eine frühzeitige Übertragung des Unternehmens oder von Anteilen kann erbrechtlich und steuerlich vorteilhaft sein. Ich berate zur rechtssicheren Gestaltung – mit Nießbrauch, Rückforderungsrechten und Pflichtteilsanrechnung.
Schenkung
04
Pflichtteilsansprüche in der Nachfolge managen
Nicht jeder in der Familie bekommt das Unternehmen – aber Pflichtteilsberechtigte können Geldansprüche geltend machen. Ich berate, wie diese Ansprüche begrenzt, gestundet oder durch andere Zuwendungen abgegolten werden können.
Pflichtteil
05
Nachfolge ohne geeigneten Nachfolger
Die Unternehmensnachfolge lässt sich nicht immer familienintern lösen. Ich begleite Unternehmen und Familienbetriebe im Kölner Stadtgebiet sowie im Kölner Umland, wie beispielsweise dem Rhein-Erft-Kreis, bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer privaten Vorsorge (Testament/Ehevertrag), wenn alternative Wege für Ihr Unternehmen gefunden werden müssen.
Verkauf/Liquidation
06
Erbrechtliche Position einschätzen
Sie sind Familienmitglied und fragen sich, welche Ansprüche Sie bei der Nachfolge haben? Ich prüfe Ihren Pflichtteil, mögliche Ausgleichsansprüche und ob eine geplante Übergabe Ihre Position beeinträchtigt.
Familienansprüche
SCHRITT FÜR SCHRITT
Wie kann die Nachfolge gestaltet werden?
01
Familiäre Nachfolge durch Testament
Das Unternehmen wird testamentarisch einem oder mehreren Familienmitgliedern zugewendet. Der Rest der Familie wird durch Vermächtnisse oder Pflichtteilsklauseln abgefunden. Setzt voraus, dass Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt sind.
02
Übertragung zu Lebzeiten mit Vorbehalt
WORAUF ES ANKOMMT
Diese Punkte entscheiden darüber, ob die Nachfolge gelingt oder Jahre später vor Gericht landet.
Die entscheidenden Stellschrauben
GESELLSCHAFTS-VERTRAG
Enthält er Nachfolgeregelungen, Einziehungsklauseln oder Abtretungsverbote? Wenn Testament und Gesellschaftsvertrag nicht harmonieren, scheitert die Nachfolge.
PFLICHTTEIL
Schenkungen der letzten 10 Jahre werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Bei Ehegatten gelten Besonderheiten. Wer das Unternehmen frühzeitig überträgt, reduziert dieses Risiko – aber nicht auf null.
Bei der Unternehmensnachfolge greifen private Vorsorge, Gesellschaftsrecht und Steuern ineinander. Ich begleite Sie bei der erb- und familienrechtlichen Gestaltung und arbeite dabei eng mit Ihrem Steuerberater oder spezialisierten Gesellschaftsrechtlern zusammen. So stellen wir sicher, dass Ihre private Absicherung exakt mit der betrieblichen Struktur harmoniert.
BEWERTUNG
Der Unternehmenswert bestimmt den Pflichtteilsanspruch der übergangenen Familienmitglieder. Eine realistische Bewertung ist Grundlage jeder fairen Nachfolgeregelung.
TIMING
Je früher geplant wird, desto mehr Gestaltungsspielraum besteht – steuerlich, erbrechtlich und gesellschaftsrechtlich. Im Ernstfall bleibt oft wenig Zeit.
STUNDUNG
03
Management-Buy-out oder externer Nachfolger
Wird das Unternehmen an Geschäftsführer oder externe Käufer übertragen, entstehen komplexe Fragen im privaten Bereich. Ich berate Sie zu den erbrechtlichen Folgen für Ihre Familie und zur notwendigen Anpassung Ihrer privaten Vorsorge (Testament/Ehevertrag), um den Verkaufserlös und Ihr Privatvermögen langfristig abzusichern.
04
Holding-Strukturen in der Nachfolge
Eine Holding kann die Übertragung von Unternehmensanteilen erleichtern, während das operative Geschäft stabil bleibt. Ich berate Sie zur erbrechtlichen Absicherung dieser Strukturen – etwa durch testamentarische Regelungen oder güterrechtliche Anpassungen im Ehevertrag. Dabei koordiniere ich die Gestaltung eng mit einem Steuerberater und einem Gesellschaftsrechtler.
05
Geordnete Liquidation als Alternative
Ist eine Fortführung oder ein Verkauf des Unternehmens nicht möglich, kann eine Liquidation zu Lebzeiten sinnvoll sein. Ich berate Sie zu den erbrechtlichen Auswirkungen und zur Absicherung des daraus resultierenden Privatvermögens. Gemeinsam passen wir Ihre private Vorsorge (Testament/Ehevertrag) an die neue Vermögenssituation an.
ÜBER MICH
Wirtschaftliches Denken trifft
Nachfolgerecht
Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt. Ich bin Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln und berate schwerpunktmäßig zum Erb- und Familienrecht.
Nach 12 Jahren Tätigkeit in Wirtschaftskanzleien bringe ich ein tiefes Verständnis für die Anforderungen und die Tonalität unternehmerischer Mandate mit. In der Unternehmensnachfolge konzentriere ich mich auf die rechtliche Gestaltung der Schnittstelle zwischen Betrieb und Familie. Ob es um ein mittelständisches Unternehmen im Kölner Norden, eine Agentur im Belgischen Viertel oder einen Handwerksbetrieb im Rheinland geht – ich verstehe die spezifischen Strukturen und die Tonalität unternehmerischer Mandate in unserer Region.
Mein Fokus liegt dabei auf der präzisen Ausarbeitung von Eheverträgen, Testamenten und Schenkungsvereinbarungen, die den Fortbestand des Unternehmens sichern und familiäre Konflikte ausschließen. Ich verstehe mich als spezialisierte Partnerin, die Ihre private Vorsorge rechtssicher mit den betrieblichen Zielen synchronisiert – in enger und strukturierter Abstimmung mit einem Steuerberater und, falls erforderlich, einem Gesellschaftsrechtler. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei auch zu weiteren Themen im Erbrecht in Köln.
Mehr unter:
12 Jahre Kanzleierfahrung
12 Jahre Erfahrung in einer Wirtschaftskanzlei prägen meine Arbeitsweise: Ich lege Wert auf eine strukturierte und präzise Mandatsbetreuung. Diese Routine im Umgang mit komplexen Sachverhalten bringe ich heute in meine familienrechtliche Beratung ein, um für Sie klare und belastbare Lösungen zu finden.
§
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Testament, Pflichtteil, Schenkung, Erbvertrag – ich kenne die erbrechtlichen Instrumente und berate zu den Wechselwirkungen mit dem Gesellschaftsrecht.
In Köln und bundesweit per Video
Persönliche Beratung vor Ort in meiner Kanzlei in der Kölner Innenstadt sowie unkompliziert per Videokonferenz. Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Amts- und Landgericht Köln sowie bundesweit vor den zuständigen Gerichten.
Transparente Honorarstruktur
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis zu einem fest vereinbarten Satz, den ich Ihnen vorab zur Kalkulation nenne. Sollten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelfall höher ausfallen, bilden diese die Abrechnungsgrundlage.
ABLAUF
1
Erstgespräch
Kurzes Telefonat oder E-Mail-Austausch zur Klärung, ob und wie ich Ihnen helfen kann – danach Terminvereinbarung für die Beratung.
2
Analyse & Konzept
Gesellschaftsvertrag, Familienstruktur, erbrechtliche Position – ich verschaffe mir ein vollständiges Bild und entwickle ein Nachfolgekonzept.
3
Gestaltung & Abstimmung
Testament, Schenkungsvertrag oder Erbvertrag – ich erstelle die Entwürfe und stimme sie mit allen Beteiligten und dem Steuerberater ab.
4
Umsetzung
Notarielle Beurkundung, Grundbucheintragungen, Anmeldung zum Handelsregister (z.B. beim Amtsgericht Köln) – ich begleite die rechtssichere Umsetzung Ihrer Nachfolgeregelung bis zum Abschluss.
So gehen wir gemeinsam vor
HÄUFIGE FRAGEN
Antworten auf Ihre Fragen
Was passiert mit dem Unternehmen, wenn ich kein Testament habe?
Der Unternehmensanteil fällt nach gesetzlicher Erbfolge in den Nachlass – und damit häufig in eine Erbengemeinschaft aus Ehegatte und Kindern. Ob diese Erben überhaupt Gesellschafter werden können, hängt vom Gesellschaftsvertrag ab. Im schlimmsten Fall haben die Erben nur einen Abfindungsanspruch – zu möglicherweise ungünstigen Konditionen.
Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag bei der Nachfolge?
Eine zentrale. Viele Gesellschaftsverträge enthalten Regelungen, die den Übergang von Todes wegen einschränken – etwa Einziehungsklauseln oder Qualifikationsanforderungen für Nachfolger. Wenn das Testament eine Regelung trifft, die der Gesellschaftsvertrag ausschließt, gilt im Zweifel der Gesellschaftsvertrag. Beide Dokumente müssen aufeinander abgestimmt sein.
Was ist ein Nießbrauch bei der Nachfolge?
Nießbrauch bedeutet, dass der übergebende Unternehmer nach der Übertragung weiterhin die Erträge des Unternehmens (z.B. Gewinne, Geschäftsführergehalt) behält, obwohl das Eigentum bereits auf den Nachfolger übergegangen ist. Das sichert die Versorgung des Übergebenden und senkt gleichzeitig den steuerlichen Wert der Schenkung.
Kann ich das Unternehmen einem Kind übertragen, ohne die anderen zu benachteiligen?
Ja, aber übergangene Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch berechnet sich auf Basis des Unternehmenswerts. Durch geschickte Gestaltung – Schenkung mit Anrechnung, Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung, Stundungsregelungen – lässt sich das Risiko beherrschbar machen.
Ist eine Schenkung zu Lebzeiten besser als eine Vererbung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann steuerliche Vorteile haben und den Pflichtteil langfristig reduzieren – aber Schenkungen der letzten 10 Jahre werden dem Nachlass noch fiktiv hinzugerechnet. Dafür behält der übergebende Unternehmer die Kontrolle über den Prozess und kann Versorgungsrechte einbauen.
Was kostet die Beratung?
Ich rechne auf Stundenhonorarbasis ab – es sei denn, das gesetzliche RVG-Honorar fällt höher aus, dann gilt dieses. Die Höhe meines Stundensatzes teile ich Ihnen vorab mit. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen. Für die notwendigen notariellen Beurkundungen (z.B. Testamente oder Anteilsübertragungen) arbeite ich eng mit erfahrenen Kölner Notariaten zusammen, um eine zügige Umsetzung vor Ort zu gewährleisten.
Kontakt

Schicken Sie eine Nachricht per E-Mail an kontakt@drschmidt-legal.de, um Ihr Anliegen zu schildern. Sie werden kurzfristig kontaktiert. Alternativ melden Sie sich gerne telefonisch.
Jakordenstraße 8, 50668 Köln
+49 (0) 221 292 40 370
Bürozeiten
Mo – Do
Fr
9:00 – 19:00
9:00 – 17:00
sowie nach Vereinbarung


