Die individuelle Gestaltung durch das Testament
Das Testament stellt die klassische Form der gewillkürten Erbfolge dar und bietet dem Erblasser ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit. Hierbei kann zwischen dem eigenhändigen, handschriftlich verfassten Testament und dem notariellen Testament gewählt werden. Während die eigenhändige Form scheinbar unkompliziert ist, birgt sie in der Praxis erhebliche Risiken durch unklare Formulierungen oder formale Fehler, die zur Unwirksamkeit führen können.
DR. SCHMIDT LEGAL legt bei der Beratung besonderen Wert auf die rechtssichere Ausgestaltung von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen oder der Einsetzung von Erben. Ziel ist es, den Willen des Erblassers so präzise zu fixieren, dass Auslegungsstreitigkeiten unter den Erben von vornherein vermieden werden.
Der Erbvertrag als bindendes Gestaltungs-instrument
Im Gegensatz zum einseitigen Testament, das jederzeit widerrufen oder geändert werden kann, zeichnet sich der Erbvertrag durch seine Bindungswirkung aus. Er wird zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person geschlossen und bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Dieses Instrument eignet sich insbesondere für Konstellationen, in denen die Erbeinsetzung an eine Gegenleistung geknüpft ist, wie etwa die lebenslange Pflege des Erblassers oder die Absicherung von Unternehmensnachfolgen.
DR. SCHMIDT LEGAL prüft hierbei detailliert die vertraglichen Rücktrittsvorbehalte und Änderungsvorbehalte, um sicherzustellen, dass die Parteien trotz der Bindungswirkung flexibel auf unvorhersehbare Lebensereignisse reagieren können.
Strategische Nachfolgeplanung und Pflichtteilsrecht
Ein wesentlicher Aspekt bei der Erstellung von Verfügungen von Todes wegen ist die Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts. Auch wenn die Testierfreiheit dem Erblasser erlaubt, nahe Angehörige und Ehegatten zu enterben, garantiert das Gesetz diesen Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. DR. SCHMIDT LEGAL entwickelt Strategien zur Minimierung von Pflichtteilsansprüchen und berät zu den Möglichkeiten von Pflichtteilsverzichtsverträgen. Durch eine vorausschauende Planung lassen sich Liquiditätsengpässe im Erbfall vermeiden, die andernfalls zur Zerschlagung von Immobilienvermögen oder Unternehmen führen könnten.
Prüfung und Aktualisierung bestehender Verfügungen
Lebensumstände ändern sich – sei es durch Heirat, Scheidung, die Geburt von Kindern oder signifikante Vermögensveränderungen. Ein einmal erstelltes Testament oder ein Erbvertrag muss daher regelmäßig auf seine Aktualität und rechtliche Wirksamkeit hin überprüft werden. DR. SCHMIDT LEGAL bietet eine umfassende Analyse bestehender Dokumente an, um sicherzustellen, dass diese noch mit der aktuellen Rechtsprechung und der persönlichen Situation des Erblassers übereinstimmen. Insbesondere bei älteren gemeinschaftlichen Testamenten (sogenannten Berliner Testamenten) besteht oft Anpassungsbedarf, um steuerliche Nachteile oder ungewollte Bindungswirkungen zu korrigieren.

