Das Wichtigste auf einen Blick
§ 2214 BGB
Testamentsvollstreckung als unpfändbarer Schutzschild gegen das Sozialamt
0,00 €
Anrechnung: Staatliche Leistungen bleiben voll erhalten. Das Erbe dient nur dem zusätzlichen Lebensstandard.
§ 2303 BGB
Pflichtteils-Stopp: Strategische Gestaltung verhindert, dass der Staat Barforderungen gegen die Familie erzwingt.
Flexibilität
Vermächtnis-Option: Rechtssichere Gestaltung ohne starre Vorerbschaft – der überlebende Partner bleibt voll handlungsfähig.
12 Jahre Expertise in der wirtschaftsrechtlichen Beratung
Fachlicher Fokus: Erbrecht und Pflichtteilsrecht in Köln
Transparente Honorarmodelle
GRUNDLAGEN
Was ist das
Behinderten-testament?
Eltern eines Kindes mit Behinderung stehen vor einem Dilemma: Hinterlassen sie ihrem Kind Vermögen, riskieren sie, dass dieses auf staatliche Sozialleistungen angerechnet wird und das Kind seinen Anspruch auf Sozialhilfe, Grundsicherung oder Pflegeleistungen verliert.
Das Behindertentestament löst dieses Dilemma durch eine spezielle erbrechtliche Konstruktion: Das Kind wird entweder als Vorerbe (§§ 2100 ff. BGB) mit einem Nacherbfolger eingesetzt oder über ein Vor- und Nachvermächtnis abgesichert. In beiden Varianten wird eine lebenslange Testamentsvollstreckung angeordnet. Dadurch bleibt das Kapital für den Sozialleistungsträger rechtlich unzugänglich und kann nicht für Pflegekosten eingezogen werden.
Gleichzeitig profitiert das Kind von den Erträgen oder Zuwendungen aus dem Vermögen, soweit diese zur Deckung von Bedürfnissen eingesetzt werden, die der Staat nicht abdeckt – etwa besondere Therapieformen, Freizeitaktivitäten oder individuelle Wohnwünsche. Während die Vorerbschaft den klassischen Weg darstellt, bietet die Vermächtnislösung dem überlebenden Ehegatten oft mehr Flexibilität und Handlungsfreiheit im Alltag.
Der Pflichtteil im Behindertentestament
Auf einen Blick: Die rechtlichen Fakten
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Anspruchsberechtigte: Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehegatten sowie – falls keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Erblassers.
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Die Höhe: Stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer gesetzlich zu 1/4 erbberechtigt wäre, hat einen Pflichtteilsanspruch von 1/8 des Nachlasses.
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Wichtig: Der Anspruch unterliegt der 3-jährigen Verjährungsfrist ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung.
Ohne ein spezielles Behindertentestament droht der Familie ein folgenschwerer Vermögensverlust: Erbt das Kind direkt, wird das Erbe für die Pflegekosten verwertet. Wird das Kind hingegen enterbt, entsteht ein sofortiger Pflichtteilsanspruch in bar. Da der Sozialleistungsträger diesen Anspruch zwangsweise auf sich überleiten kann (§ 93 SGB XII), fließt das Geld dennoch an den Staat – oft muss dafür sogar das Familienheim belastet oder verkauft werden.
Das Behindertentestament nutzt deshalb eine spezielle Gestaltung (wie die Vorerbschaft oder das Vor- und Nachvermächtnis), um das Kind wertmäßig über dem Pflichtteil abzusichern. Durch diese strategische Lösung wird der staatliche Zugriff auf den Pflichtteil blockiert, während das Vermögen gleichzeitig durch eine Testamentsvollstreckung geschützt bleibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass diese Form der Nachlassplanung legitim ist und keinen Rechtsmissbrauch darstellt.
WARUM HANDELN
Drei Gründe, jetzt zu handeln
01.
Sozialhilfe & Grundsicherung schützen
Ohne geeignete Gestaltung greift der Sozialhilfeträger auf das geerbte Vermögen zu. Mit einem Behindertentestament bleibt das Erbe im Familienvermögen – und die staatlichen Leistungen bleiben erhalten.
02.
Lebensqualität dauerhaft sichern
Die Erträge des Vermögens können gezielt für Bedürfnisse eingesetzt werden, die der Staat nicht deckt: besondere Betreuung, Freizeitgestaltung, Wohnkomfort. Das verbessert die Lebensqualität spürbar.
03.
Vertrauensperson als Hüter
Ein Testamentsvollstrecker aus dem Familienkreis oder einer Vertrauensperson verwaltet das Vermögen – im Sinne des Kindes, nicht des Staates. Diese Kontinuität ist unbezahlbar.
WAS ICH FÜR SIE TUE
Meine Leistungen im Überblick
01
Erstberatung & Situationsanalyse
Ich analysiere Ihre individuelle Situation: Art der Behinderung, bestehende Sozialleistungen, Familienverhältnisse und vorhandenes Vermögen – als Grundlage für die Testamentsgestaltung.
Erstgespräch
02
Entwurf des Behindertentestaments
Ich entwerfe ein rechtssicheres Testament, das alle vier Bausteine korrekt kombiniert – abgestimmt auf Ihre Vermögenssituation und die Bedürfnisse Ihres Kindes.
Kernleistung
03
Auswahl des Testamentsvollstreckers
Ich berate Sie bei der Auswahl des Testamentsvollstreckers und formuliere die Verwaltungsanweisungen so, dass sie sozialrechtlich unangreifbar sind.
Beratung
04
Abstimmung mit dem Notar
Bei notarieller Beurkundung koordiniere ich den Entwurf mit dem beurkundenden Notar. So ist sichergestellt, dass der Wille der Eltern exakt und rechtssicher umgesetzt wird.
Koordination
05
Pflichtteilsverzichte für Geschwister
Zur dauerhaften Absicherung Ihrer Nachlassplanung gestalte und moderiere ich die notwendigen Vereinbarungen mit den Geschwistern. Hierzu zählen insbesondere rechtssichere Pflichtteilsverzichte und faire Abfindungsregelungen, die spätere Erbstreitigkeiten verhindern und den Familienfrieden bewahren.
Familienabstimmung
06
Regelmäßige Überprüfung & Anpassung
Lebensverhältnisse ändern sich. Ich prüfe auf Wunsch in regelmäßigen Abständen, ob das Testament noch aktuell ist – und passe es bei Bedarf an geänderte Gesetze oder Lebensumstände an.
Langzeitbegleitung
RECHENBEISPIEL
Was passiert ohne Behindertentestament?
Stellen Sie sich vor: Eltern hinterlassen zwei Kindern je 200.000 €. Kind A ist nicht behindert, Kind B bezieht Grundsicherung (ca. 900 € / Monat).
Ohne Behindertentestament erbt Kind B 200.000 €. Der Sozialhilfeträger stellt die Leistungen sofort ein. Kind B muss sein Erbe aufbrauchen, bis es erneut Anspruch auf Sozialleistungen hat – das kann viele Jahre dauern.
Mit Behindertentestament bleibt das Erbe im Familientestamentsvollstreckungsvermögen. Die Grundsicherung läuft weiter. Aus den Erträgen können Extras finanziert werden, dauerhaft und rechtssicher.
Jeder Fall ist individuell. Ich analysiere Ihre konkrete Situation und zeige Ihnen die beste Lösung im persönlichen Beratungsgespräch.
03
Erbquote halbieren
Der Pflichtteil beträgt genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – also ein bestimmter Prozentteil des bereinigten Nachlasses.
ÜBER MICH
Analytisch, präzise –
persönlich für Sie da
Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt. Ich bin Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln. Mein Beratungsschwerpunkt liegt im Erbrecht – insbesondere in der Gestaltung von Behindertentestamenten und der Absicherung von Familien mit besonderen Bedürfnissen.
Meine 12 Jahre Erfahrung in führenden Wirtschaftskanzleien haben mir beigebracht, komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen, klar zu strukturieren und konsequent zu vertreten. Diese Präzision bringe ich in ein Rechtsgebiet ein, das sowohl juristisches Fingerspitzengefühl als auch echte Menschlichkeit erfordert.
Ihr Fall wird von mir persönlich bearbeitet – von der ersten Anfrage bis zur Beurkundung und darüber hinaus. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei auch zu weiteren Themen im Erbrecht in Köln.
Mehr unter:
12 Jahre Kanzleierfahrung
Aus renommierten Wirtschaftskanzleien – präzise und strukturiert
§
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Behindertentestament, Pflichtteilsrecht, Nachlassplanung
In Köln und bundesweit per Video
Persönliche Beratung vor Ort sowie per Videokonferenz
Transparente Honorarstruktur
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis zu einem fest vereinbarten Satz, den ich Ihnen vorab zur Kalkulation nenne.
Vergleichsrechnung
Nachlass: 400.000 € I Zwei Kinder I Kind B behindert, Grundsicherung ca. 900 €/Monat
OHNE BEHINDERTENTESTAMENT
Erbteil Kind B
200.000 €
Anrechnung Sozialhilfe
minus 200.000 €
Verbleibend für Kind B
0 €
MIT BEHINDERTENTESTAMENT
Vorerbschaft Kind B
200.000 €
Sozialhilfe läuft weiter
ca. 10.800 €/Jahr
Erträge für Extras
Ertrag verfügbar
VORTEIL FÜR KIND B
Lebenslang gesichert
200.000 €
ABLAUF
1
Erstgespräch
Kurzes Telefonat oder E-Mail zur Klärung Ihres Anliegens – dann Terminvereinbarung für das eigentliche Beratungsgespräch.
2
Analyse & Konzept
Ich sichte Unterlagen, analysiere die Sozialleistungssituation Ihres Kindes und entwickle das passende Testamentskonzept.
3
Entwurf & Abstimmung
Ich erstelle den Testamentsentwurf und bespreche ihn mit Ihnen – bis jedes Detail Ihren Vorstellungen entspricht.
4
Beurkundung & Abschluss
Koordination mit dem Notar, Beurkundung und Archivierung. Auf Wunsch: regelmäßige Überprüfung in den Folgejahren.
So gehen wir gemeinsam vor
HÄUFIGE FRAGEN
Antworten auf Ihre Fragen
Für wen eignet sich das Behindertentestament?
Für alle Eltern, deren Kind dauerhaft auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist – unabhängig von der Art der Behinderung. Voraussetzung ist, dass das Kind pflichtteilsberechtigt ist und Eltern relevantes Vermögen hinterlassen werden.
Ist das Behindertentestament wirklich legal?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit mehrfach bestätigt. Es handelt sich nicht um Rechtsmissbrauch, sondern um legitime Familienvorsorge. Voraussetzung ist eine korrekte Gestaltung, die sozialrechtlichen Anforderungen standhält.
Wer sollte Testamentsvollstrecker werden?
Idealerweise eine Vertrauensperson, die das Kind gut kennt und die Aufgabe dauerhaft übernehmen kann – z. B. ein Geschwisterkind, ein enger Familienfreund oder ein professioneller Testamentsvollstrecker. Ich berate Sie bei dieser wichtigen Entscheidung.
Was passiert mit dem Pflichtteil der Geschwister?
Geschwisterkinder ohne Behinderung haben Pflichtteilsansprüche. Das Behindertentestament kann diese durch Zuwendungen an Geschwister, Pflichtteilsverzichte oder klare Regelungen im Testament berücksichtigen – um Streitigkeiten zu vermeiden.
Muss das Behindertentestament notariell beurkundet werden?
Ein eigenhändiges Testament reicht grundsätzlich aus. Für Eheleute empfiehlt sich ein gemeinschaftliches notarielles Testament. Die notarielle Beurkundung bietet mehr Rechtssicherheit und ist bei komplexen Konstellationen empfehlenswert.
Was passiert, wenn sich Gesetze ändern?
Sozialrecht und Erbrecht ändern sich. Ich empfehle, das Testament regelmäßig zu überprüfen. Auf Wunsch biete ich eine Langzeitbegleitung an, die sicherstellt, dass die Gestaltung stets dem aktuellen Recht entspricht.
Kontakt

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9:00 – 17:00
sowie nach Vereinbarung


