top of page
22e2bf29-1da7-4737-8c36-218ac0a1d08d.JPG

Der Ehevertag für Unternehmer

Ein Ehevertrag ist keine Liebeserklärung – aber er schützt das Unternehmen, die Familie und beide Seiten. Ich gestalte und prüfe Eheverträge für Unternehmer oder ihre Partner: klar, rechtssicher, zukunftsfest.

Das Wichtigste auf einen Blick

1/2
des Zugewinns schuldet man ohne Ehevertrag im Scheidungsfall

Vor 
oder nach der Hochzeit möglich – auch später noch sinnvoll

Notar 
Beurkundungspflicht – ohne Notar kein wirksamer Vertrag

12 Jahre Expertise in der wirtschaftsrechtlichen Beratung

Fachlicher Fokus: Familienrecht in Köln

BGH 
strenge gerichtliche Inhaltskontrolle beachten

Transparente Honorarmodelle

Grundlagen

GRUNDLAGEN

Warum brauchen Unternehmer einen
Ehevertrag?

Im gesetzlichen Güterstand gilt: Was während der Ehe an Vermögen aufgebaut wird, gehört im Scheidungsfall zur Hälfte dem anderen. Beim Unternehmer bedeutet das: Das Unternehmen wird bewertet – und der Ehepartner kann die Hälfte des Wertzuwachses verlangen.

Ohne Ehevertrag leben Eheleute in Deutschland automatisch in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Jeder behält zwar sein eigenes Vermögen, doch bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Wertzuwachs ausgeglichen. Das klingt fair – wird aber zum Problem, wenn ein Unternehmen beteiligt ist.

Denn der Ausgleichsanspruch entsteht als sofort fälliger Geldanspruch. Das Unternehmen muss nicht geteilt werden, aber der Ausgleich muss aus dem Privatvermögen oder durch Kreditaufnahme finanziert werden – oft in einer ohnehin belastenden Lebenssituation.

Typische Risiken ohne Ehevertrag: Liquiditätsengpässe durch hohe Ausgleichszahlungen, Offenlegung vertraulicher Unternehmensdaten im Bewertungsverfahren, Existenzgefährdung bei gleichzeitiger persönlicher Haftung.

Ein gut gestalteter Ehevertrag schafft Planungssicherheit – für das Unternehmen, für beide Ehepartner und für mögliche Investoren oder Mitgesellschafter, die oft sogar vertraglich verlangen, dass kein Unternehmensanteil im Scheidungsfall exponiert ist.

Wichtig: Ein Ehevertrag ist kein einseitiges Schutzinstrument für den Unternehmer. Er muss beide Seiten angemessen berücksichtigen – sonst riskiert er, vor Gericht als sittenwidrig verworfen zu werden.

Leistungen

WAS ICH FÜR SIE TUE

Meine Leistungen im Überblick

01

Ehevertrag gestalten

Ich entwerfe einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Ehevertrag – mit insbesondere klaren Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Vor der notariellen Beurkundung prüfe ich den Entwurf auf rechtliche Wirksamkeit und Ausgewogenheit.

Gestaltung

02

Bestehenden Ehevertrag prüfen

Sie haben bereits einen Ehevertrag – aber wissen nicht, ob er noch hält? Lebenssituationen ändern sich: Kinder, Unternehmensverkauf, Vermögenszuwachs. Ich prüfe, ob der Vertrag noch passt und ob er einer gerichtlichen Kontrolle standhält.

Prüfung

03

Güterstandsschaukel beraten

Durch einen Wechsel des Güterstands – vorübergehend in die Gütertrennung und zurück – lässt sich der bis dahin aufgelaufene Zugewinn steuerneutral abrechnen. Ich erkläre, wann das sinnvoll ist und was dabei zu beachten ist.

Steuergestaltung

04

Unterhaltsregelungen im Ehevertrag

Trennungs- und nachehelicher Unterhalt können im Ehevertrag modifiziert oder beschränkt werden – innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Ich berate, welche Regelungen wirksam und welche sittenwidrig sind.

Unterhalt

05

Versorgungsausgleich gestalten

Der Versorgungsausgleich – die Aufteilung von Rentenanwartschaften – kann im Ehevertrag modifiziert oder ausgeschlossen werden. Gerade bei Unternehmern mit ungleichmäßigen Erwerbsbiografien ist das häufig sinnvoll.

Trennungsphase

06

Ehepartner der Gegenseite beraten

Auch wer einen Ehevertrag vorgelegt bekommt, hat ein Recht auf eigene anwaltliche Beratung. Ich erkläre, was der Vertrag bedeutet, wo Regelungen zu Ihren Lasten gehen und wo Nachverhandlungsbedarf besteht.

Verhandlung

SCHRITT FÜR SCHRITT

Wie entsteht ein rechtssicherer Ehevertrag?

01

Ist-Situation analysieren

Welches Vermögen bringen beide Seiten mit? Welche Unternehmensanteile, Verbindlichkeiten, Vorsorge? Erst mit diesem Bild lässt sich sinnvoll gestalten.

TYPISCHE REGELUNGSBAUSTEINE

Ein Ehevertrag ist kein Einheitsprodukt. Diese Bausteine werden je nach Situation kombiniert.

Was geregelt werden kann

GÜTERSTAND

Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft – mit Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinn.

UNTERHALT

Beschränkung oder Ausschluss des nachehelichen Unterhalts – innerhalb der gesetzlichen Grenzen und nur, wenn keine grobe Unausgewogenheit entsteht.

02

Ziele beider Seiten klären

Was soll geschützt werden, was soll fair bleiben? Ein guter Ehevertrag findet eine Balance – kein einseitiger Schutzvertrag, sondern eine Vereinbarung, die beide Seiten mittragen.

VERSORGUNG

Modifikation des Versorgungsausgleichs – z. B. Ausschluss mit Kompensation durch andere Absicherungen.

SCHEIDUNGSFOLGEN

Regelungen zur Ehewohnung, Hausrat und anderen Scheidungsfolgen, die sonst streitig werden.

ABFINDUNG

Pauschale Abfindungsregelungen statt aufwendiger Bewertungsverfahren – schafft Planungssicherheit für beide Seiten.

03

Regelungsmodell wählen

Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Herausnahme einzelner Vermögenswerte – je nach Situation gibt es unterschiedliche Ansätze mit verschiedenen Vor- und Nachteilen.

Berechnung

04

Entwurf erstellen und abstimmen

Ich erstelle einen rechtlich belastbaren Entwurf, den Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin  lesen, verstehen und kommentieren können – bevor es zum Notar geht. Allerdings darf ich nur eine Partei vertreten.

05

Notarielle Beurkundung

Der Ehevertrag wird notariell beurkundet – das ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Ich begleite Sie auf Wunsch und stehe für Rückfragen beim Beurkundungstermin zur Verfügung.

ÜBER MICH

Vertragsgestaltung
ist mein Handwerk

Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt. Ich bin Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln und berate mit Schwerpunkt im Familienrecht – insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen mit unternehmerischem Bezug.

12 Jahre in führenden Wirtschaftskanzleien haben mir präzise Vertragsarbeit beigebracht: Was steht drin, was fehlt, was hält einer gerichtlichen Kontrolle stand und was nicht. Diese Genauigkeit bringe ich in die Gestaltung von Eheverträgen ein – einem Bereich, in dem schlecht formulierte Klauseln im Ernstfall wirkungslos sind.

Ich berate sowohl den Unternehmer bzw. die Unternehmerin, der sein bzw. die ihr Unternehmen schützen möchte, als auch den Partner bzw. die Partnerin, dem bzw. der ein Vertrag vorgelegt wird – denn beide Seiten verdienen eine unabhängige Einschätzung. Allerdings darf ich aufgrund eines drohenden Interessenkonflikts in einem konkreten Mandat nur eine Seite rechtlich beraten und vertreten. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei auch zu weiteren Themen im Familienrecht in Köln.

Mehr hierzu:

12 Jahre Kanzleierfahrung

12 Jahre Erfahrung in einer Wirtschaftskanzlei prägen meine Arbeitsweise: Präzise Vertragsgestaltung, kritisches Lesen komplexer Klauseln, Blick für wirtschaftliche Konsequenzen – das bringe ich direkt in die Ehevertragspraxis ein.

§ 

Beratungsschwerpunkt Familienrecht

Eheverträge, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich – ich kenne die gesetzlichen Grenzen und die BGH-Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle.

In Köln  und bundesweit per Video

Persönliche Beratung vor Ort sowie unkompliziert per Videokonferenz. Die Beurkundung erfolgt beim Notar Ihrer Wahl.

Transparente Honorarstruktur

Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis zu einem fest vereinbarten Satz, den ich Ihnen vorab zur Kalkulation nenne. Sollten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelfall höher ausfallen, bilden diese die Abrechnungsgrundlage.

Über mich

ABLAUF

1

Erstgespräch

Kurzes Telefonat oder E-Mail-Austausch zur Klärung Ihrer Situation – danach Terminvereinbarung für die Beratung.

2

Beratung & Konzept

Analyse der Vermögenssituation, Klärung der Ziele, Erarbeitung des passenden Regelungsmodells.

3

Entwurf & Abstimmung

Ich erstelle den Vertragsentwurf, Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin prüfen ihn – Änderungen werden eingearbeitet.

4

Notarielle Beurkundung

Der fertige Entwurf geht zum Notar. Auf Wunsch begleite ich Sie beim Beurkundungstermin.

So gehen wir gemeinsam vor 

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf Ihre Fragen

Kann ein Ehevertrag auch noch nach der Hochzeit geschlossen werden?

Ja, ein Ehevertrag kann vor und nach der Hochzeit geschlossen werden, solange die Ehe besteht. Auch eine Änderung eines bestehenden Ehevertrags ist möglich. Allerdings kann ein spät abgeschlossener Vertrag strengerer gerichtlicher Kontrolle unterliegen.

Was ist die Güterstandsschaukel?

Durch einen notariell beurkundeten Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und zurück lässt sich der bis dahin aufgelaufene Zugewinn „abrechnen” – ohne Scheidung. Das kann steuerliche Vorteile haben. Ob das in Ihrer Situation sinnvoll ist, bedarf einer sorgfältigen Prüfung.

Kann ich das Unternehmen vollständig aus dem Zugewinn herausnehmen?

Grundsätzlich ja – durch Gütertrennung oder durch die gezielte Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Partner, der zugunsten des Unternehmens auf Erwerb verzichtet hat, nicht vollständig leer ausgehen darf.

Kann ein Ehevertrag vor Gericht unwirksam sein?

Ja. Der BGH prüft Eheverträge auf Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) und auf Treu und Glauben (§ 242 BGB). Ein Vertrag, der einen Ehepartner einseitig benachteiligt – etwa durch vollständigen Unterhaltsausschluss ohne Kompensation – kann ganz oder teilweise verworfen werden.

Muss mein Partner einen eigenen Anwalt einschalten?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, aber dringend empfehlenswert – auf beiden Seiten. Ein Ehevertrag, bei dem nur eine Seite anwaltlich beraten war, ist angreifbarer. Zudem schafft eine unabhängige Beratung beider Partner Vertrauen und Bestand.

Was kostet die Beratung?

Ich rechne auf Stundenhonorarbasis ab – es sei denn, das gesetzliche RVG-Honorar fällt höher aus, dann gilt dieses. Die Höhe meines Stundensatzes teile ich Ihnen vorab mit. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen.

FAQ
Kontakt

Get in Touch

Symbol für grenzüberschreitendes Recht: Englische Telefonzelle bei DR. SCHMIDT LEGAL

Please send an email to kontakt@drschmidt-legal.de. A response will follow shortly. Alternatively, contact by telephone is also possible.

Note on Fees: Services by DR. SCHMIDT LEGAL are generally provided based on hourly fee agreements which may exceed the statutory rates set by the German Attorney Remuneration Act (RVG), except where statutory fees are higher in a specific case (for further details, please refer to "Costs"). This allows for the intensive, high-quality representation of your interests.

Jakordenstraße 8, 50668 Cologne, Germany

+49 (0) 221 292 40 370

  • Facebook
  • LinkedIn
  • Instagram

Office Hours

Mon – Thu

Fri

9 a.m. - 7 p.m.

9 a.m. - 5 p.m.

and by appointment

Anfahrtsskizze zur Kanzlei DR. SCHMIDT LEGAL in der Kölner Innenstadt, nahe Köln Hauptbahnhof

DR. SCHMIDT LEGAL liegt zentral in Köln, fußläufig vom Kölner Hauptbahnhof und ist sowohl mit dem PKW als auch mit dem ÖPNV (Haltestellen Köln Hbf oder Breslauer Platz) gut erreichbar.

bottom of page