Das Wichtigste auf einen Blick
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des Zugewinns wird im Regelfall ausgeglichen
§§ 1564 ff.BGB
gesetzliche Grundlage der Scheidung
1 Jahr
Trennungszeit als gesetzliche Voraussetzung
≠
schnelle Einigung ≠ gute Einigung
12 Jahre Expertise in der wirtschaftsrechtlichen Beratung
Fachlicher Fokus: Familienrecht in Köln
Transparente Honorarmodelle
GRUNDLAGEN
Was Sie zur Scheidung
wissen sollten
Die 4 Phasen
Eine Scheidung in Deutschland setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist – in der Regel nachgewiesen durch mindestens ein Jahr Getrenntleben. Sind sich beide Seiten einig, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung; sind sie es nicht, wird das Verfahren erheblich aufwändiger.
Wichtig: Wer frühzeitig – bereits in der Trennungsphase – rechtliche Beratung sucht, verschafft sich einen entscheidenden Informationsvorsprung. Viele wesentliche Weichen werden in den ersten Monaten der Trennung gestellt.
Die Scheidung selbst ist dabei nur die formale Auflösung des Ehebandes. Die eigentliche Auseinandersetzung betrifft die Scheidungsfolgen: Unterhalt, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht. Diese Fragen entscheiden darüber, wie Ihr Leben nach der Ehe konkret aussieht.
Trennung
Ab diesem Zeitpunkt beginnen rechtlich relevante Fristen zu laufen – für Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Das Trennungsdatum und die Umstände sollten sorgfältig dokumentiert werden.
Trennungsjahr
Mindestens ein Jahr Getrenntleben ist gesetzlich vorgeschrieben. In dieser Phase können bereits Trennungsunterhalt, vorläufige Sorge- und Umgangsregelungen sowie erste Vermögensauskünfte verlangt werden.
Scheidungsantrag
Der Antrag wird durch einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht. Es gilt Anwaltspflicht – mindestens eine Seite muss anwaltlich vertreten sein, bei streitigen Folgesachen beide.
Scheidungsfolgen regeln
Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht – diese Fragen können einvernehmlich durch eine Vereinbarung oder streitig vor Gericht geregelt werden.
WAS ICH FÜR SIE TUE
Meine Leistungen im Überblick
01
Trennungs- & Ehegattenunterhalt
Ab der Trennung und nach der Scheidung kläre ich Ihre wirtschaftliche Absicherung. Ich berechne Ansprüche, sichere diese ab oder verteidige Sie gegen überzogene Forderungen der Gegenseite.
Unterhalt
02
Vermögensauseinander-setzung & Zugewinn
Bei der Scheidung wird das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt. Ich analysiere Ihr Anfangs- und Endvermögen, kläre komplexe Bewertungsfragen und ermittle Ihren korrekten Ausgleichsanspruch.
Vermögen
03
Renten- & Versorgungsausgleich
In der Ehe erworbene Rentenansprüche werden hälftig geteilt. Ich prüfe, ob ein Ausschluss oder eine Abänderung sinnvoll ist und schaffe Spielräume durch individuelle Vereinbarungen.
Altersvorsorge
04
Sorge- & Umgangsrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht im Mittelpunkt. Ich helfe Ihnen, tragfähige Regelungen für Sorge und Umgang zu erarbeiten – einvernehmlich wo möglich, gerichtlich wo nötig.
Kinder
05
Eheverträge & Scheidungs-folgenvereinbarungen
Prävention spart Nerven und Kosten. Ich gestalte rechtssichere Eheverträge sowie umfassende Scheidungsfolgenvereinbarungen, um alle Konsequenzen dauerhaft und außergerichtlich zu regeln.
Vereinbarungen
06
Scheidungsverfahren & Prozessführung
Ob als Antragsteller oder Antragsgegner: Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Familiengericht – strukturiert, belastbar und konsequent auf das bestmögliche Ergebnis ausgerichtet.
Vertretung
HÄUFIGE STREITPUNKTE
Worüber bei Scheidungen oft gestritten wird
Zugewinnausgleich & Vermögen
Wer hat was eingebracht? Was zählt als Zugewinn, was ist privilegiertes Anfangsvermögen aus Erbschaft oder Schenkung? Diese Abgrenzung entscheidet oft über erhebliche Summen – in beide Richtungen.
Kindesunterhalt, Umgang & Sorgerecht
Wer hat das Kind wann? Wer zahlt wie viel? Gemeinsames Sorgerecht ist die Regel – aber Betreuungsmodell, Umgang und Unterhaltshöhe müssen konkret und tragfähig geregelt werden.
Beteiligung an Unternehmen
Gehört ein Unternehmen oder Unternehmensanteil zum ehelichen Vermögen, wird die Scheidung zur komplexen Vermögensauseinandersetzung. Bewertungsmethode, Stichtag und Unternehmerlohn sind entscheidend.
Immobilienn & gemeinsames Eigentum
Das gemeinsame Haus ist oft der emotionalste und finanziell wichtigste Streitpunkt. Verkauf, Übertragung auf einen Ehepartner oder Teilungsversteigerung – jede Option hat rechtliche und steuerliche Konsequenzen.
Einkommen & Unterhaltsbemessung
Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen. Bei Selbstständigkeit, schwankendem Einkommen, Teilzeit oder Thesaurierung im Unternehmen stellen sich besondere Bewertungsfragen, die das Ergebnis erheblich beeinflussen.
Ehevertrag & Inhaltskontrolle
Nicht jeder Ehevertrag hält einer gerichtlichen Kontrolle stand. Sittenwidrigkeit oder einseitige Benachteiligung können zur Unwirksamkeit führen – auch wenn der Vertrag notariell beurkundet wurde.
ÜBER MICH
Analytisch, präzise –
persönlich für Sie da
Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt. Ich bin Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln. Mein Fokus liegt auf Scheidungsverfahren – mit besonderer Aufmerksamkeit für die wirtschaftlichen Aspekte, die bei Trennungen oft über die eigentliche Zukunftssicherung entscheiden.
Ich berate beide Seiten – den antragstellenden oder den anderen Ehepartner, aber nie gleichzeitig. Gute rechtliche Begleitung bedeutet nicht, den anderen zu übervorteilen, sondern eine Lösung zu erreichen, die hält – oder Ihre Interessen konsequent vor dem Amtsgericht (Familiengericht) Köln, dem Oberlandesgericht Köln oder dem sonst zuständigen Gericht durchzusetzen, wenn eine Einigung scheitert.
Ich stehe für klare, strukturierte Beratung – keine Worthülsen, keine unnötige Komplexität. Diskret und vertraulich – Scheidungen sind Vertrauenssache. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei auch zu weiteren Themen im Familienrecht in Köln.
Mehr unter:
12 Jahre Kanzleierfahrung
12 Jahre Erfahrung in einer Wirtschaftskanzlei prägen meine Arbeitsweise: Ich lege Wert auf eine strukturierte und präzise Mandatsbetreuung. Diese Routine im Umgang mit komplexen Sachverhalten bringe ich heute in meine familienrechtliche Beratung ein, um für Sie klare und belastbare Lösungen zu finden.
§
Beratungsschwerpunkt Familienrecht
Zugewinnausgleich, Unterhalt, Scheidungsfolgen-vereinbarung – ich berate auf beiden Seiten mit Fokus auf die typischen Streitpunkte in Unternehmer-Scheidungen.
In Köln – und bundesweit per Video
Persönliche Beratung vor Ort sowie unkompliziert per Videokonferenz. Ich vertrete Sie bundesweit vor den zuständigen Gerichten.
Transparente Honorarstruktur
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis zu einem fest vereinbarten Satz, den ich Ihnen vorab zur Kalkulation nenne. Sollten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelfall höher ausfallen, bilden diese die Abrechnungsgrundlage.
1
Erstgespräch
Kurzes Telefonat oder E-Mail zur Erstklärung – dann ein strukturiertes Beratungsgespräch, in dem ich Ihre Situation vollständig erfasse und erste Handlungsoptionen aufzeige.
2
Analyse & Strategie
Vermögenssituation prüfen, Ansprüche berechnen, Streitpunkte identifizieren – und gemeinsam entscheiden, ob außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung das richtige Vorgehen ist.
3
Verhandlung & Vereinbarung
Wann immer möglich strebe ich eine außergerichtliche Einigung an: eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die dauerhaft trägt und beide Seiten rechtssicher absichert.
4
Durchsetzung
Falls keine Einigung erzielt werden kann: gerichtliche Vertretung vor dem Familiengericht – klar, belastbar und auf Ihr konkretes Ergebnis ausgerichtet.
So gehen wir gemeinsam vor
HÄUFIGE FRAGEN
Antworten auf Ihre Fragen
Brauche ich immer einen Anwalt für die Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn einer der Eheleute anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehepartner kann ohne Anwalt zustimmen. Bei streitigen Scheidungsfolgen – also wenn Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinn gerichtlich geregelt werden sollen – gilt für beide Seiten Anwaltspflicht.
Was bedeutet das Trennungsjahr?
Eheleute müssen in aller Regel mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor eine Scheidung beantragt werden kann. Getrenntleben bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und der Trennungswille zumindest einem Ehepartner erkennbar ist. Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Was ist der Zugwinnausgleich?
Vereinfacht ausgedrückt: Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) wird am Ende der Ehe verglichen, wer mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Überschusses – als Geldanspruch, fällig mit Zustellung des Scheidungsantrags. Erbschaften und Schenkungen bleiben nach § 1374 Abs. 2 BGB grundsätzlich außen vor.
Bekomme ich nach der Scheidung Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist kein Automatismus. Er besteht nur in gesetzlich geregelten Fällen: Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder nach sehr langer Ehezeit, wenn Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist. Höhe und Dauer hängen von den konkreten Umständen ab und sollten rechtlich geprüft werden.
Was ist der Versorgungsausgleich?
In der Ehe erworbene Rentenanwartschaften – gesetzlich, betrieblich, privat – werden bei einer Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt. Das Gericht führt den Versorgungsausgleich automatisch durch, sofern er nicht durch notariell beurkundete Vereinbarung wirksam ausgeschlossen wurde.
Gilt eine im Ausland geschlossene Ehe?
Grundsätzlich werden im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland anerkannt, wenn die Ehe nach dem Recht des jeweiligen Landes wirksam eingegangen wurde. Besonderheiten können bei bestimmten Ländern oder Eheformen bestehen. Ich kläre das gerne im Einzelfall.
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