Rechtsgebiete
Erbrecht
Ob Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge – das Erbrecht ist komplex und wirft viele Fragen auf. Wer erbt was? Wie kann ich mein Vermögen gezielt weitergeben? Und was passiert bei einer Erbengemeinschaft? DR. SCHMIDT LEGAL berät Sie umfassend zu allen Aspekten des Erbrechts, hilft bei der Nachlassplanung und unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen.
Familienrecht
Das Familienrecht umfasst zentrale Regelungen zu Ehe, Scheidung, Unterhalt und elterlicher Sorge. Bei einer Trennung sind Aspekte wie Zugewinnausgleich, Versorgungs-ausgleich und die Aufteilung gemeinsamen Vermögens zu klären. Unterhaltsansprüche für Ehegatten und Kinder sowie Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht sind rechtlich komplex. Auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften bestehen besondere rechtliche Gestaltungsbedarfe.
Internationales Erb- und Familienrecht
Grenzüberschreitende Erbfälle und binationales Familienrecht stellen besondere Herausforderungen dar: Welches Erbrecht gilt bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug? Welche Gesetze regeln eine Scheidung mit internationalem Hintergrund? Ob internationale Ehe, Nachlassplanung oder Erbfolge – DR. SCHMIDT LEGAL hilft Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.
Über Dr. Hanna Schmidt
Willkommen bei DR. SCHMIDT LEGAL.
Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt und ich bin die Gründerin der Kanzlei DR. SCHMIDT LEGAL. Nach über zwölf Jahren Tätigkeit in renommierten nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien in verschiedenen Fachbereichen habe ich mich 2026 bewusst entschieden, einen neuen Weg einzuschlagen – hin zu einer Beratung im Erb- und Familienrecht.
Als langjährige Beraterin und Interessenvertreterin von Unternehmen habe ich die Faszination für komplexe juristische Fragestellungen, strategisches Denken und Verhandlungsführung kennengelernt. Doch es war auch eine Zeit, in der ich immer wieder den Wunsch verspürte, näher an den Menschen zu arbeiten und sie in herausfordernden Situationen zu begleiten. Das Erb- und das Familienrecht bieten genau das: Rechtlich anspruchsvolle Aufgaben zu verbinden mit Einfühlungsvermögen sowie der Fähigkeit, gemeinsam Strategien und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und dabei auch meinen wirtschaftlichen Blickwinkel einzusetzen. Ob es beispielsweise um Vermögensaufteilungen im Rahmen von Trennungen oder um Nachlassplanungen geht – ich kombiniere juristisches Handwerkszeug mit einem fundierten Verständnis für wirtschaftliche und persönliche Interessen. Selbstverständlich berate ich aber auch zu allen nicht-finanziellen Themen im Erb- und Familienrecht, wie beispielsweise dem Sorge- und Umgangsrecht.
Genauigkeit, Zuverlässigkeit und strategisches Denken sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. Gleichzeitig lege ich großen Wert auf eine individuelle und empathische Beratung. Ich nehme mir Zeit, Ihre Situation vollständig zu erfassen, um eine Lösung zu entwickeln, die sowohl juristisch fundiert als auch auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bundesweit vertrete ich Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Als moderne und digitale Kanzlei kann eine Beratung selbstverständlich auch online stattfinden.
Ich freue mich darauf, Sie bei DR. SCHMIDT LEGAL begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen die rechtlichen Themen für Ihre Familie, Ihr Vermögen und Ihre Zukunft anzugehen.
Ihre Dr. Hanna Schmidt
Rechtsanwältin
Kosten
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der anfallenden Kosten sind entscheidend.
Stundenhonorar und Mindesthonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
DR. SCHMIDT LEGAL rechnet die erbrachten Leistungen grundsätzlich auf Basis eines Zeithonorars ab. Der tatsächliche Arbeitsaufwand bestimmt damit die Höhe des Honorars. Sie erhalten mit Rechnungsstellung eine detaillierte Übersicht und Beschreibung der aufgewandten Tätigkeit, sodass für Sie völlige Kostentransparenz besteht. Um aber auch die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit sowie die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken angemessen zu berücksichtigen, berechnet DR. SCHMIDT LEGAL mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei der gerichtlichen Vertretung, z.B. im Fall einer Scheidung, ergibt sich eine solche Mindestvergütung nach RVG bereits aus dem Gesetz. Im Fall der außergerichtlichen Vertretung oder Beratung vereinbart DR. SCHMIDT LEGAL dies vertraglich im Rahmen der Honorarvereinbarung. Die Mindestvergütung nach RVG greift nur in den Fällen, in denen sie über dem tatsächlichen Zeithonorar liegt. Gerne erhalten Sie von DR. SCHMIDT LEGAL auf Wunsch vor Mandatserteilung Auskunft darüber, wie hoch die Kosten nach den gesetzlichen Gebühren wären, um so Ihr Mindestkostenrisiko zu kennen.
Wünschen Sie die Beantwortung einer oder mehrerer konkreter Rechtsfrage in Form eines Gutachtens, besteht die Möglichkeit, einen Festpreis zu vereinbaren. Dies gewährleistet von Beginn an Klarheit über die entstehenden Kosten.
Erstberatung
Die Kosten für eine Erstberatung richten sich nach dem Arbeitsaufwand und der Komplexität des jeweiligen Sachverhalts. Gemäß § 34 Abs. 1 RVG beläuft sich die Gebühr für Verbraucher auf maximal 190 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Die Dauer einer solchen Erstberatung beträgt maximal eine Stunde.
Bei besonders komplexen Fragestellungen, die umfangreiche Recherchen erfordern, ist eine Erstberatung nicht immer zielführend. In solchen Fällen erhalten Sie vorab ein individuelles Angebot unter Berücksichtigung des zu erwartenden Bearbeitungsaufwands.
Einschränkung bei Scheidungsberatungen
Im Bereich des Familienrechts ist zu beachten, dass eine anwaltliche Beratung nur für einen der beiden Ehepartner erfolgen kann. Eine gleichzeitige Beratung beider Parteien ist aufgrund des Risikos einer Interessenkollision nicht zulässig.
Kontakt

Schicken Sie eine Nachricht per E-Mail an kontakt@drschmidt-legal.de, um Ihr Anliegen zu schildern. Sie werden kurzfristig kontaktiert. Alternativ melden Sie sich gerne telefonisch.
Hinweis: Die Tätigkeit von DR. SCHMIDT LEGAL erfolgt grundsätzlich auf Basis von Honorarvereinbarungen (Stundenhonoraren), die über die gesetzlichen Gebühren des RVG hinausgehen, falls nicht die gesetzlichen Gebühren im Einzelfall höher sind (siehe auch Punkt "Kosten"). Dies ermöglicht eine intensive und qualitativ hochwertige Vertretung Ihrer Interessen.
Jakordenstraße 8, 50668 Köln
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Bürozeiten
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