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Pflichtteilsrecht

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Rechtsanwältin Dr. Schmidt – Fachliche Unterstützung im Pflichtteilsrecht und Erbrecht in Köln

Strategische Durchsetzung des Anspruchs bei Enterbung

Das deutsche Erbrecht gewährt dem Erblasser durch die Testierfreiheit das Recht, nahe Angehörige von der Erbfolge auszuschließen. Diese Freiheit wird jedoch durch das Pflichtteilsrecht begrenzt, das den engsten Familienkreis vor einer vollständigen wirtschaftlichen Entziehung des Nachlasses schützt. Ein Pflichtteilsanspruch entsteht immer dann, wenn ein gesetzlicher Erbe – primär Kinder, Ehegatten oder in bestimmten Fällen die Eltern – durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde oder sein Erbteil hinter der gesetzlichen Mindestquote zurückbleibt. DR. SCHMIDT LEGAL unterstützt Betroffene dabei, diesen reinen Geldanspruch gegenüber den Erben konsequent und rechtssicher durchzusetzen.

Der Anspruch auf Auskunft als Fundament der Berechnung

Da der pflichtteilsberechtigte Nichterbe keinen direkten Zugriff auf den Nachlass hat, ist er auf die Mitwirkung der Erben angewiesen, um die Höhe seines Anspruchs überhaupt beziffern zu können. Gemäß § 2314 BGB steht dem Enterbten ein umfassender Auskunftsanspruch zu. Der Erbe ist verpflichtet, ein systematisches Bestandsverzeichnis über alle zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Vermögenswerte sowie alle Nachlassverbindlichkeiten vorzulegen. DR. SCHMIDT LEGAL setzt diesen Anspruch erforderlichenfalls gerichtlich durch und achtet dabei besonders auf die Vollständigkeit des Verzeichnisses, das auch Schenkungen der letzten zehn Jahre sowie alle ehebedingten Zuwendungen enthalten muss.

Wertermittlung und Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils

Ein häufiger Streitpunkt in der Nachlassabwicklung ist die Bewertung von Sachwerten, insbesondere von Immobilien, Kunstgegenständen oder Unternehmensbeteiligungen. Der Pflichtteilsberechtigte hat das Recht, auf Kosten des Nachlasses Gutachten durch unabhängige Sachverständige einzufordern, um den tatsächlichen Verkehrswert zum Todestag zu ermitteln. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die sogenannte Pflichtteilsergänzung. Hierbei werden Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod getätigt hat, fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet (wobei der Wert jährlich um 10% abschmilzt), um zu verhindern, dass der Pflichtteil durch lebzeitige Übertragungen ausgehöhlt wird. Gingen die Schenkungen an den Ehegatten, sind sogar grundsätzlich sämtliche Schenkungen seit Eheschließung relevant, ohne dass der Wert dabei abschmilzt. Auch bei Schenkungen unter Vorbehalt eines Nießbrauchs beginnt die Frist oft nicht zu laufen.

 

DR. SCHMIDT LEGAL prüft diese Transaktionen detailliert, um den Ergänzungsanspruch präzise zu kalkulieren.

Die Stufenklage als prozessuales Mittel

Sollten die Erben die Auskunft verweigern oder unvollständige Angaben machen, ist die Einleitung einer Stufenklage das Mittel der Wahl. In der ersten Stufe wird der Erbe zur Auskunft und zur Vorlage eines Verzeichnisses verurteilt. Falls Zweifel an der Richtigkeit bestehen, kann in der zweiten Stufe die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erzwungen werden. Erst in der letzten Stufe erfolgt die eigentliche Zahlungsklage auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse. Dieses Verfahren sichert die Rechte des Mandanten auch dann, wenn die Erben blockieren. DR. SCHMIDT LEGAL führt diese Verfahren zielgerichtet, um eine faire Teilhabe am Erbe zu gewährleisten und den wirtschaftlichen Wert des Pflichtteils vollständig zu realisieren.

Anrechnung von Vorempfängen und Verjährungs-fristen

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen müssen sich Pflichtteilsberechtigte jedoch auch eigene Vorempfänge anrechnen lassen, sofern der Erblasser dies bei der Schenkung angeordnet hat. Zudem unterliegt der Pflichtteilsanspruch einer strengen Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfahren hat.

 

DR. SCHMIDT LEGAL überwacht diese Fristen strikt und prüft vorab, ob Anrechnungen die Forderung mindern oder ob durch geschickte Argumentation zusätzliche Ergänzungsansprüche geltend gemacht werden können, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.

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