Das Wichtigste auf einen Blick
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des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil
§ 2303 BGB
gesetzliche Grundlage
3 Jahre
Verjährungsfrist -- handeln Sie rechtzeitig!
10 Jahre
Schenkungen können angerechnet werden
12 Jahre Expertise in der wirtschaftsrechtlichen Beratung
Fachlicher Fokus: Erbrecht und Pflichtteilsrecht in Köln
Transparente Honorarmodelle
GRUNDLAGEN
Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige durch einen gesetzlich garantierten Mindestanteil – auch wenn das Testament etwas anderes vorsieht.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Geldanspruch gegen die Erben. Er steht bestimmten nahen Angehörigen zu, die durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden – unabhängig vom Willen des Erblassers.
Geregelt ist das Pflichtteilsrecht in den §§ 2303 bis 2338 BGB. Es handelt sich nicht um einen Anspruch auf bestimmte Gegenstände, sondern stets um einen Geldanspruch in Höhe eines bestimmten Bruchteils des Nachlasses.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Abkömmlinge (Kinder, Enkel), wobei die frühere die nachfolgende Generation ausschließt, der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner sowie – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern des Erblassers.
Die Höhe beträgt stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer gesetzlich zu einem Viertel erbberechtigt wäre, hat einen Pflichtteilsanspruch von einem Achtel des Nachlasses.
Wichtig: Der Anspruch verjährt in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Enterbung und dem Erbfall Kenntnis erlange. Warten Sie nicht zu lange.
WAS ICH FÜR SIE TUE
Meine Leistungen im Überblick
01
Anspruch prüfen & beziffern
Ich prüfe, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht – anhand der gesetzlichen Erbfolge, des Nachlasswertes und möglicher Schenkungen.
Ersteinschätzung
02
Auskunft einfordern
Erben sind verpflichtet, ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorzulegen (§ 2314 BGB). Ich fordere diese Auskunft schriftlich ein – notfalls gerichtlich.
§ 2314 BGB
03
Pflichtteil durchsetzen
Ich mache Ihren Anspruch gegenüber den Erben geltend – zunächst außergerichtlich, bei Weigerung auch vor dem zuständigen Gericht.
Geltendmachung
04
Forderungen abwehren
Als Erbe werden Sie mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert? Ich prüfe Berechtigung und Höhe und verteidige Sie gegen überhöhte oder unberechtigte Ansprüche.
Abwehr
05
Ergänzungsanspruch prüfen
Hat der Erblasser Vermögen verschenkt, um den Pflichtteil zu schmälern? Schenkungen der letzten 10 Jahre können über den Ergänzungsanspruch geltend gemacht werden. Schenkungen an den Ehegatten sogar noch länger.
§ 2325 BGB
06
Außergerichtliche Einigung
Viele Pflichtteilsstreitigkeiten lassen sich ohne Gericht lösen. Ich verhandle sachlich und zielorientiert – für eine Lösung, die Zeit und Kosten spart.
Verhandlung
SO WIRD GERECHNET
Die Berechnung Ihres Pflichtteils
01
Nachlasswert ermitteln
Alle Aktiva (Immobilien, Konten, Wertpapiere, Unternehmensanteile etc.) werden addiert, die Schulden abgezogen. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Todeszeitpunkt.
RECHENBEISPIEL
Zwei Kinder, kein Ehegatte. Kind A enterbt, Kind B Alleinerbe.
Nachlass: 400.000 €
400.000 €
x ½ (gesetzlicher Erbteil)
02
Gesetzlichen Erbteil bestimmen
Ohne Testament würde der Berechtigte nach gesetzlicher Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB) einen bestimmten Bruchteil erhalten. Das ist der gesetzliche Erbteil.
x ½ (Pflichtteilsquote)
= 100.000 € Pflichtteil
Zusätzlich: Hatte der Erblasser in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt, erhöht sich der Anspruch durch den Ergänzungsanspruch entsprechend. (Bei Schenkungen an den Ehegatten bestehen Besonderheiten.)
03
Erbquote halbieren
Der Pflichtteil beträgt genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – also ein bestimmter Prozentteil des bereinigten Nachlasses.
Jeder Fall ist individuell. Ich berechne Ihren konkreten Anspruch im Beratungsgespräch.
04
Schenkungen hinzurechnen
Schenkungen der letzten 10 Jahre werden fiktiv hinzugerechnet – mit jährlicher Abschmelzung von 10 % pro vollendetem Jahr (§ 2325 BGB). Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Schenkungen an den Ehegatten: Hier beginnt die Zehnjahresfrist gemäß § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB erst mit der Auflösung der Ehe (z. B. durch Scheidung oder Tod). Solange die Ehe besteht, findet keine Abschmelzung statt, sodass auch Schenkungen, die weit länger als 10 Jahre zurückliegen, in voller Höhe dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet werden.
05
Anrechnungen prüfen
Bereits erhaltene Vorempfänge zu Lebzeiten können auf den Pflichtteil angerechnet werden, sofern dies angeordnet wurde.
ÜBER MICH
Analytisch, präzise –
persönlich für Sie da
Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt. Ich bin Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln und berate mit Schwerpunkt im Erbrecht – insbesondere zu Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsstreitigkeiten.
Meine 12 Jahre Erfahrung in führenden Wirtschaftskanzleien haben mir beigebracht, komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen, klar zu strukturieren und konsequent zu vertreten. Diese Stärken bringe ich jetzt in ein Rechtsgebiet ein, das ebenso viel Präzision verlangt – aber viel mehr Menschlichkeit erfordert.
Als junge Kanzlei in Köln lege ich besonderen Wert auf persönliche Betreuung: Ihr Fall wird von mir persönlich bearbeitet, von der ersten Anfrage bis zum Ergebnis. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei auch zu weiteren Themen im Erbrecht in Köln.
Mehr unter:
12 Jahre Kanzleierfahrung
Aus renommierten Wirtschaftskanzleien – gewohnt an komplexe Fallkonstellationen, hohe Qualitätsansprüche und strukturiertes Arbeiten unter Druck.
§
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Pflichtteilsrecht ist mein Fokus. Ich berate sowohl Anspruchsteller als auch Erben und kenne die typischen Streitpunkte auf beiden Seiten.
In Köln – und bundesweit per Video
Persönliche Beratung vor Ort sowie unkompliziert per Videokonferenz. Ich vertrete Sie bundesweit vor den zuständigen Gerichten.
Transparente Honorarstruktur
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis zu einem fest vereinbarten Satz, den ich Ihnen vorab zur Kalkulation nenne. Sollten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelfall höher ausfallen, bilden diese die Abrechnungsgrundlage.
ABLAUF
1
Erstgespräch
Kurzes Telefonat oder E-Mail-Austausch zur Klärung, ob und wie ich Ihnen helfen kann – danach Terminvereinbarung für die Beratung.
2
Analyse & Strategie
Ich sichte Unterlagen, berechne den Anspruch und entwickle die beste Vorgehensweise.
3
Auskunft & Verhandlung
Nachlassverzeichnis einfordern, Verhandlung mit der Gegenseite, Einigungsversuch.
4
Durchsetzung
Falls nötig: gerichtliche Klage und konsequente Vertretung Ihrer Interessen.
So gehen wir gemeinsam vor
HÄUFIGE FRAGEN
Antworten auf Ihre Fragen
Kann ich auf meinen Pflichtteil verzichten?
Ja, ein Pflichtteilsverzicht ist zu Lebzeiten des Erblassers möglich und muss notariell beurkundet werden. Er wird oft mit einer Abfindungszahlung verbunden.
Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt, wird dies dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Pro vollendetem Jahr vor dem Erbfall reduziert sich der Anrechnungswert um 10 %. Bei Schenkungen an den Ehegatten läuft die Zehnjahresfrist erst mit Scheidung oder Tod, daher ist hier in der Regel der volle Anrechnungswert anzusetzen.
Muss der Pflichtteil sofort bezahlt werden?
Der Anspruch ist sofort fällig. In Härtefällen – z. B. wenn der Nachlass hauptsächlich aus einer Immobilie besteht – kann das Gericht eine Stundung gewähren (§ 2331a BGB).
Wann verjährt mein Pflichtteilsanspruch?
Der Anspruch verjährt 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie von der Enterbung Kenntnis erlangt haben (§ 2332 BGB). Handeln Sie rechtzeitig.
Kann der Pflichtteil entzogen werden?
Nur in sehr engen Ausnahmefällen (§ 2333 BGB) – etwa bei schwerem körperlichen Angriff auf den Erblasser. Einfache Entfremdung oder langjähriger Kontaktabbruch genügen nicht.
Was kostet die Beratung?
Ich rechne auf Stundenhonorarbasis ab – es sei denn, das gesetzliche RVG-Honorar fällt höher aus, dann gilt dieses. Die Höhe meines Stundensatzes teile ich Ihnen vorab mit. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen.
Kontakt

Schicken Sie eine Nachricht per E-Mail an kontakt@drschmidt-legal.de, um Ihr Anliegen zu schildern. Sie werden kurzfristig kontaktiert. Alternativ melden Sie sich gerne telefonisch.
Jakordenstraße 8, 50668 Köln
+49 (0) 221 292 40 370
Bürozeiten
Mo – Do
Fr
9:00 – 19:00
9:00 – 17:00
sowie nach Vereinbarung


