Vorsorge bei unterschiedlichen Staatsangehörig-keiten
In einer globalisierten Welt sind Ehen zwischen Partnern unterschiedlicher Nationalitäten oder mit Wohnsitzen in verschiedenen Ländern keine Seltenheit. Was im harmonischen Alltag unproblematisch ist, kann im Falle einer Trennung oder eines Erbfalls zu komplexen rechtlichen Konflikten führen. Ein multnationaler Ehevertrag schafft hier die notwendige Rechtsklarheit und schützt beide Partner vor unvorhersehbaren Folgen ausländischer Rechtsordnungen.
Die Bedeutung der Rechtswahl
Ohne vertragliche Regelung unterliegt eine Ehe oft dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Dies kann Jahre später zu Ergebnissen führen, die keiner der Partner beabsichtigt hat.
DR. SCHMIDT LEGAL unterstützt Sie dabei, im Rahmen eines Ehevertrags eine fundierte Rechtswahl zu treffen. Nach der Rom-III-Verordnung und der EU-Güterrechtsverordnung können Ehepaare unter bestimmten Voraussetzungen wählen, welches Recht für ihre Ehe und ihr Vermögen gelten soll. Ziel ist es, das vertraute deutsche Recht als Grundlage zu wählen, um eine Zersplitterung des Vermögensschutzes zu vermeiden.
Strukturierung von Vermögen im Ausland und Güterstand
Befinden sich Immobilien oder Betriebsvermögen in unterschiedlichen Ländern, müssen diese bei der Gestaltung des Güterstandes (z. B. Modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) besonders berücksichtigt werden.
Die Herausforderung besteht darin, den Vertrag so zu gestalten, dass er im Idealfall auch im Ausland Anerkennung findet.
DR. SCHMIDT LEGAL prüft hierbei die deutschen Formvorschriften und bereitet die notwendigen Unterlagen für eine internationale Verwendung (z. B. Einholung von Apostillen) vor. Eine neutrale rechtliche Prüfung hilft dabei, die Weichen für eine geordnete Vermögensstruktur zu stellen.
Koordination mit internationalen Experten
Ein deutscher Notarvertrag entfaltet nicht in jedem Land automatisch die gewünschte Wirkung. Insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtsraum oder in Ländern mit strengen lokalen Formvorschriften kann eine zusätzliche Prüfung vor Ort erforderlich sein.
In diesen Fällen fungiert DR. SCHMIDT LEGAL als Ihre zentrale Koordinationsstelle. Im Einzelfall wird die Zusammenarbeit mit qualifizierten Korrespondenzanwälten im jeweiligen Ausland angestrebt, um die Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen auch dort abzusichern. Dieser koordinierte Ansatz vermeidet teure Überraschungen bei einem späteren Umzug ins Ausland.

