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Internationaler Erbschein

Ihre Rechtsanwältin für internationales Recht in Köln und online

Rechtsanwältin Dr. Hanna Schmidt – Unterstützung beim internationalen Erbschein und EU-Nachlasszeugnis

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?

Seit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung dient das Europäische Nachlasszeugnis als einheitlicher Nachweis der Erbenstellung innerhalb der Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark und Irland). Es wurde speziell entwickelt, um die langwierige und kostenintensive Anerkennung nationaler Erbscheine im Ausland zu ersetzen.

DR. SCHMIDT LEGAL unterstützt Sie bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Beantragung dieses Zeugnisses. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie sich gegenüber ausländischen Stellen sofort als rechtmäßiger Erbe ausweisen können, um über Konten zu verfügen oder die Umschreibung von Immobilien zu veranlassen.

Vorteile gegenüber dem nationalen Erbschein

Im Vergleich zum klassischen Erbschein bietet das ENZ entscheidende Vorteile in der grenzüberschreitenden Praxis:

  • Unmittelbare Anerkennung: Es bedarf in der Regel keiner weiteren Beglaubigung (Apostille) oder Legalisation innerhalb der EU.

  • Transparenz: Das Zeugnis enthält detaillierte Angaben über die Befugnisse der Erben und Testamentsvollstrecker, was die Akzeptanz bei ausländischen Banken erhöht.

  • Fristenwahrung: Durch die schnellere Abwicklung können wichtige Fristen, etwa bei der Erbausschlagung oder der Grundbuchumschreibung, besser eingehalten werden.

Prüfung der Werthaltigkeit und Haftungsfragen

Die Beantragung eines internationalen Erbscheins sollte stets mit einer sorgfältigen Prüfung des Nachlasses einhergehen. Besonders bei Immobilien oder Firmenanteilen im Ausland ist vorab zu klären, ob der Nachlass werthaltig ist oder ob unbekannte Belastungen bestehen.

Eine fundierte Recherche der Grundbuchlage und die Auswertung vorliegender Valutierungsauskünfte sind hierbei wesentliche Schritte. In diesem Rahmen wird geprüft, ob Haftungsbegrenzungsmaßnahmen wie die Nachlassverwaltung eingeleitet werden müssen, um das Privatvermögen des Erben vor dem Zugriff ausländischer Nachlassgläubiger zu schützen. Erst wenn die Risiken analysiert sind, ist die Erteilung des Zeugnisses ein sicherer Weg zur Nachlassübernahme.

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