Die Wertermittlung als Grundlage für Erbe und Pflichtteil
Die präzise Feststellung des Verkehrswerts einer Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls ist die notwendige Voraussetzung für die Berechnung von Erbquoten, Pflichtteilsansprüchen und der Erbschaftsteuer. Während das Finanzamt den Wert oft nach schematischen Verfahren (wie dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren) festlegt, entspricht dieser nicht immer der tatsächlichen Marktrealität.
DR. SCHMIDT LEGAL unterstützt Erben dabei, durch zertifizierte Verkehrswertgutachten eine realistische Bewertung herbeizuführen. Dies ist insbesondere dann entscheidend, wenn Miterben ausgezahlt werden sollen oder wenn nachgewiesen werden muss, dass der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch ist, um die Steuerlast zu senken.
Erbschaftsteuerliche Privilegien und das Familienheim
Immobilien im Nachlass unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer, wobei das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen weitreichende Befreiungen vorsieht. Eine zentrale Rolle spielt hierbei das sogenannte Familienheimprivileg: Erbt der überlebende Ehegatte oder ein Kind die selbstgenutzte Immobilie und bewohnt diese für mindestens zehn Jahre weiterhin selbst, kann die Steuer unter Einhaltung bestimmter Flächengrenzen (bei Kindern bis zu 200 m²) vollständig entfallen.
DR. SCHMIDT LEGAL berät zu den strengen Voraussetzungen dieser Steuerbefreiung und zeigt auf, welche Fallstricke – wie etwa ein vorzeitiger Auszug oder eine Vermietung – zum nachträglichen Wegfall des Steuerprivilegs führen können.
Ausschlagung der Erbschaft bei belasteten Immobilien
Nicht jede Immobilie im Nachlass stellt einen wirtschaftlichen Gewinn dar. Sanierungsstau, ökologische Altlasten oder eine über den Verkehrswert hinausgehende Grundschuldbelastung können dazu führen, dass die Annahme einer Erbschaft ein erhebliches finanzielles Risiko birgt. In solchen Fällen muss innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist geprüft werden, ob die Immobilie werthaltig ist oder ob eine Ausschlagung zum Schutz des Privatvermögens geboten ist.
DR. SCHMIDT LEGAL bietet hierbei Unterstützung durch eine fundierte Recherche der Belastungen und eine rechtliche Prüfung der Grundbuchlage sowie vorliegender Valutierungsauskünfte. Ziel ist es zu klären, ob Haftungsbegrenzungsmaßnahmen wie die Nachlassverwaltung eine sinnvollere Alternative zur vollständigen Ausschlagung darstellen, um das private Vermögen bestmöglich zu schützen.
Erbengemein-schaft an Immobilien
Befindet sich eine Immobilie im Gesamthandsvermögen einer Erbengemeinschaft, können die Miterben über das Objekt nur gemeinschaftlich verfügen. Besteht Uneinigkeit darüber, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder von einem Miterben gegen Auszahlung der anderen übernommen werden soll, droht eine dauerhafte Blockade. Als letztes Mittel sieht das Gesetz hier die Teilungsversteigerung vor, um das unbewegliche Vermögen in liquide Mittel umzuwandeln.
DR. SCHMIDT LEGAL unterstützt Sie bei diesem Auseinandersetzungsprozess mit dem Ziel, eine wertvernichtende Versteigerung abzuwenden und stattdessen durch rechtssichere Auseinandersetzungsverträge oder Abschichtungsvereinbarungen eine wirtschaftlich vorteilhafte Lösung zu finden.

