Zuständiges Gericht und anwendbares Recht
Nach der EU-Unterhaltsverordnung richtet sich die Zuständigkeit in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der unterhaltsberechtigten Person. Das bedeutet oft, dass ein deutsches Gericht entscheiden kann, auch wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland lebt.
DR. SCHMIDT LEGAL unterstützt Sie dabei, die internationale Zuständigkeit zu klären und das anwendbare Recht nach dem Haager Unterhaltsprotokoll zu bestimmen. Eine frühzeitige Prüfung verhindert, dass Ansprüche aufgrund formeller Fehler oder falscher Rechtswahl ins Leere laufen.
Berechnung unter Berücksichtigung internationaler Faktoren
Die bloße Anwendung der Düsseldorfer Tabelle reicht bei Auslandsbezug oft nicht aus. Es müssen Kaufkraftunterschiede (Verbraucherpreisindizes) und steuerliche Besonderheiten des jeweiligen Landes berücksichtigt werden.
Im Rahmen einer fundierten Recherche werden die für die Berechnung relevanten Daten ermittelt. Ziel ist es, eine realistische Unterhaltshöhe festzulegen, die sowohl den Bedarf des Berechtigten als auch die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Verpflichteten im Ausland widerspiegelt.
Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterhalt im Ausland
Ein deutscher Unterhaltstitel nützt wenig, wenn es im Ausland nicht vollstreckt werden kann. Hierbei ist rechtlich strikt zwischen dem EU-Ausland und sogenannten Drittstaaten zu unterscheiden:
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Innerhalb der EU: Die EU-Unterhaltsverordnung ermöglicht eine vereinfachte Anerkennung und Vollstreckung. In den meisten Fällen ist kein langwieriges Exequaturverfahren (Vollstreckbarerklärung) mehr erforderlich; deutsche Titel werden oft unmittelbar wie inländische Titel behandelt.
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Drittstaaten (z. B. USA, Türkei, UK, Schweiz): Außerhalb der EU richtet sich die Vollstreckung nach bilateralen Abkommen oder dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007. Hier ist das Verfahren oft förmlicher und erfordert eine Anerkennung durch die lokalen Behörden des Zielstaates.
DR. SCHMIDT LEGAL fungiert in beiden Szenarien als zentrale Schnittstelle. Es erfolgt Unterstützung bei der Vorbereitung der notwendigen Formblätter und Dokumente. Bei Bedarf wird die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz (als Zentrale Behörde für internationale Unterhaltsangelegenheiten) koordiniert oder der Kontakt zu spezialisierten Korrespondenzanwälten vor Ort hergestellt, um den Zugriff auf das Einkommen oder Vermögen des Schuldners im Ausland rechtssicher zu begleiten.
Wichtiger Hinweis zur internationalen Beratung
DR. SCHMIDT LEGAL berät zum deutschen Unterhaltsrecht sowie zu den europäischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen. Eine verbindliche Rechtsberatung zum materiellen Unterhaltsrecht fremder Staaten
(z. B. lokale Unterhaltstabellen) erfolgt nicht. In solchen Fällen wird die Einholung lokaler Auskünfte koordiniert, um eine präzise Berechnungsgrundlage zu schaffen.

