Die Wahl des anwendbaren Rechts: EU-Erbrechts-verordnung
Seit Einführung der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies kann zu unerwarteten Ergebnissen führen, wenn beispielsweise ein deutscher Staatsangehöriger seinen Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringt.
DR. SCHMIDT LEGAL unterstützt Sie dabei, durch eine gezielte Rechtswahl im Testament Rechtsklarheit zu schaffen. So lässt sich vermeiden, dass ausländische Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, die Ihren persönlichen Vorstellungen oder der gewohnten deutschen Erbfolge widersprechen.
Strukturierung des ausländischen Vermögens im Testament
Die Einbindung von Auslandsimmobilien in ein deutsches Testament erfordert besondere Sorgfalt. Hierbei geht es primär darum, die Anordnungen so zu formulieren, dass sie mit den Strukturen des Ziellandes kompatibel sind.
Ziel der Planung ist es, bereits im Vorfeld zu prüfen, welche Dokumente (wie das Europäische Nachlasszeugnis) später benötigt werden, um die Handlungsfähigkeit der Erben zu sichern. Eine neutrale rechtliche Prüfung der Gestaltungsmöglichkeiten hilft dabei, spätere Verfahrensabläufe im Ausland für die Erben bereits heute transparent und rechtssicher vorzubereiten.
Vorsorge für den Ernstfall: Testamente und Vollmachten
Ein in Deutschland verfasstes Testament wird nicht automatisch in jedem Land ohne Weiteres umgesetzt. Lokale Formvorschriften oder zwingende Pflichtteilsrechte des Belegenheitsstaates der Immobilie können die Durchsetzung Ihres Willens erschweren.
Durch eine vorausschauende rechtliche Gestaltung von Testamenten und Vorsorgevollmachten wird angestrebt, dass Ihre Bevollmächtigten auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten handlungsfähig bleiben. Dies sichert eine geordnete Übergabe Ihres Vermögens nach Ihren individuellen Wünschen.
Wichtiger Hinweis zur internationalen Beratung
DR. SCHMIDT LEGAL berät ausschließlich im deutschen Recht. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten liegt der Schwerpunkt auf der Gestaltung nach der EU-Erbrechtsverordnung und der Koordination der Planung. Eine verbindliche Rechtsberatung nach ausländischem Sachrecht (z. B. lokales Immobilien- oder Steuerrecht) erfolgt nicht. Hierzu wird im Bedarfsfall die Zusammenarbeit mit qualifizierten Korrespondenzanwälten im jeweiligen Zielland empfohlen und koordiniert.

