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Rechtsanwältin Dr. Hanna Schmidt – Fachliche Unterstützung bei der Erstellung & Verhandlung von Eheverträgen

Der Ehevertrag: Strategische Vorsorge und rechtliche Gestaltung

Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Köln und online

Entwurf, Prüfung

Vorausschauende Verantwortung

Die Entscheidung für einen Ehevertrag ist Ausdruck vorausschauender Verantwortung. Entgegen landläufiger Klischees dient er nicht der emotionalen Distanzierung, sondern der Schaffung von Rechtsklarheit in einer Phase, in der die Beteiligten noch gemeinsam konstruktive und faire Lösungen erarbeiten können. Gesetzliche Standardregelungen – insbesondere die Zugewinngemeinschaft – erweisen sich bei komplexen Vermögensstrukturen oft als unflexibel und streitanfällig.

DR. SCHMIDT LEGAL bietet Ihnen die fundierte Expertise, um Ihre individuellen Lebensentwürfe in ein rechtssicheres Vertragswerk zu übersetzen.

Vertragsfreiheit und ihre Grenzen

Die zentrale Ermächtigungsgrundlage für den Ehevertrag findet sich in

§ 1408 BGB. Danach steht es den Ehegatten frei, ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag zu regeln, den gesetzlichen Güterstand aufzuheben oder zu modifizieren.

Formvorschriften und Wirksamkeitsvoraussetzungen

Gemäß § 1410 BGB ist für den Abschluss eines Ehevertrags zwingend die notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile erforderlich. Diese Formstrenge dient dem Schutz vor Übereilung. Doch Vorsicht: Die notarielle Beurkundung allein garantiert keine dauerhafte Bestandskraft. Ein Ehevertrag unterliegt der richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle. Verträge, die einen Partner einseitig und ohne angemessenen Ausgleich benachteiligen, riskieren sittenwidrig (§ 138 BGB) und damit nichtig zu sein.

DR. SCHMIDT LEGAL stellt sicher, dass Ihre Vereinbarungen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) berücksichtigen, um eine spätere Anfechtung proaktiv zu verhindern.

Wesentliche Regelungsinhalte im Überblick

1. Modifizierung des Güterstandes (Zugewinn)

Der gesetzliche Normalfall der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) sieht vor, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen im Falle einer Scheidung hälftig geteilt wird. Dies betrifft unter anderem die Wertsteigerung von Immobilien. Typische Änderungen des gesetzlichen Güterstandes im Rahmen eines Ehevertrages sind deshalb:

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Hierbei bleibt der Güterstand grundsätzlich erhalten, jedoch werden bestimmte Vermögenswerte (z. B. eine spezifische Immobilie oder das Betriebsvermögen) vom Ausgleich ausgenommen.

  • Gütertrennung: Die vollständige Trennung der Vermögensmassen. Dies ist oft sinnvoll, um die gegenseitige Haftung für Schulden des Partners im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung auszuschließen.

 

2. Der nacheheliche Unterhalt

Unterhaltsansprüche nach der Scheidung sind oft ein Quell langwieriger Konflikte. Ein Ehevertrag erlaubt es, die Voraussetzungen, die Höhe und die Dauer des Unterhalts individuell zu definieren.

 

Wichtig: Während der Trennungsunterhalt (bis zur Rechtskraft der Scheidung) gesetzlich nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, ist für die Zeit danach ein Verzicht oder eine Deckelung möglich – sofern dadurch kein Partner in die Sozialhilfebedürftigkeit gedrängt wird.

 

3. Der Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)

Die Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenrechte kann durch Vertrag modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden (§ 6 VersAusglG). Dies ist besonders relevant, wenn beide Partner über eine eigenständige, ausreichende Altersvorsorge verfügen oder wenn eine Kompensation durch andere Vermögenswerte (z. B. Immobilienübertragung) erfolgt.

 

4. Internationales Privatrecht (Rechtswahl)

In einer globalisierten Welt besitzen viele Ehen einen Auslandsbezug. Ohne vertragliche Regelung bestimmt die EU-Verordnung (Rom III), welches Recht bei einer Scheidung anzuwenden ist. Durch eine explizite Rechtswahlklausel im Ehevertrag legen Sie fest, ob deutsches Recht oder das Recht eines anderen Staates gelten soll, was insbesondere bei Immobilien im Ausland von entscheidender Bedeutung ist.

Strategische Bedeutung für Unternehmer und Selbstständige

Für Inhaber von Unternehmen oder Freiberufler ist ein Ehevertrag ein Instrument der Existenzsicherung. Ohne vertragliche Modifikation kann ein hoher Zugewinnausgleichsanspruch die Liquidität des Unternehmens gefährden und im schlimmsten Fall zum Verkauf oder zur Zerschlagung des Betriebs führen.

DR. SCHMIDT LEGAL gestaltet Klauseln, die:

  • Betriebsvermögen aus dem Zugewinn herausnehmen.

  • Den Wertzuwachs des Unternehmens isolieren.

  • Abfindungszahlungen an den Partner zeitlich strecken oder deckeln, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Nachträgliche Änderungen, Aufhebung und Anfechtung

Ein Ehevertrag ist kein starres Gebilde, sondern muss die Dynamik Ihrer Lebensumstände widerspiegeln.

Änderung und Anpassung: Bei gravierenden Änderungen (z. B. Geburt von Kindern, unerwarteter Reichtum oder Berufsaufgabe eines Partners) sollte der Vertrag überprüft werden. Eine einseitige Lastenverteilung, die erst Jahre später entsteht, kann zur Unwirksamkeit führen.

Anfechtung: Sollten Sie feststellen, dass ein bestehender Vertrag Sie unangemessen benachteiligt und unter Ausnutzung einer Zwangslage oder durch Täuschung geschlossen wurde, prüft DR. SCHMIDT LEGAL die Optionen einer Anfechtung. Ziel ist es, die Sittenwidrigkeit festzustellen und die gesetzlichen Ansprüche (ggf. rückwirkend) geltend zu machen.

Anderung, Anfechtung, Aufhebung
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