Strategische Absicherung des Partners und Vermeidung von Erbengemein-schaften
Die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehegatten zählt zu den zentralen Aufgaben der vorsorgenden Rechtsgestaltung. Viele Ehepaare gehen fälschlicherweise davon aus, dass der Partner im Todesfall automatisch Alleinerbe wird. Tatsächlich jedoch sieht das Gesetz vor, dass der Überlebende zwingend eine Erbengemeinschaft bildet – entweder mit den gemeinsamen Kindern oder, falls keine Abkömmlinge vorhanden sind, in der Regel mit den Eltern oder Geschwistern des Erblassers. Solche Gemeinschaften bergen erhebliches Konfliktpotenzial, da Entscheidungen über den Nachlass, wie etwa die Verwaltung oder der Verkauf der Familienimmobilie, grundsätzlich nur einvernehmlich getroffen werden können.
DR. SCHMIDT LEGAL unterstützt Mandanten dabei, durch maßgeschneiderte Verfügungen die Handlungsfähigkeit des Partners zu sichern und ihn vor den Unwägbarkeiten und Blockaden einer gesetzlichen Erbengemeinschaft zu schützen.
Die gesetzliche Erbquote und das Risiko der Miterbenschaft
Die Höhe der gesetzlichen Erbquote des Ehegatten hängt im deutschen Recht maßgeblich davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben und welche Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung vorhanden sind. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Überlebende neben Kindern in der Regel die Hälfte, neben Eltern oder Geschwistern des Erblassers hingegen drei Viertel des Nachlasses. Das daraus resultierende Gesamthandsverhältnis bedeutet, dass der Ehegatte über keinen Nachlassgegenstand allein verfügen kann. Ohne Testament müsste er sich bei jeder Entscheidung, vom Bankkonto bis zum Grundbesitz, mit den Miterben abstimmen.
DR. SCHMIDT LEGAL analysiert diese Konstellationen präzise, um die Entstehung solch schwerfälliger Gemeinschaften durch eine klare testamentarische Erbeinsetzung bereits im Vorfeld zu verhindern.
Das Berliner Testament: Abwägung zwischen Absicherung und steuerlichen Risiken
Ein häufig gewähltes Instrument zur Absicherung ist das gemeinschaftliche Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen (sogenanntes Berliner Testament). Diese Gestaltung stellt sicher, dass der Überlebende zunächst uneingeschränkt über das gemeinsame Vermögen verfügen kann und nicht auf die Zustimmung von Kindern oder entfernteren Verwandten angewiesen ist. DR. SCHMIDT LEGAL weist jedoch darauf hin, dass dieses Modell nicht in jedem Fall die optimale Lösung darstellt. Insbesondere bei größeren Vermögen kann es zu erheblichen steuerlichen Nachteilen kommen, da die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall ungenutzt bleiben und derselbe Vermögenswert beim zweiten Erbfall erneut versteuert werden muss. Zudem kann die starke Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments die Flexibilität des überlebenden Partners einschränken, weshalb eine Einzelfallprüfung unerlässlich ist.
Strategien zur Bewältigung von Ansprüchen auf den Pflichtteil
Obwohl eine Alleinerbeinsetzung den Ehepartner rechtlich stärkt, kann sie Pflichtteilsansprüche auslösen. Da das Gesetz Kindern sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch den Eltern des Erblassers eine Mindestbeteiligung in Geld garantiert, kann die Liquidität des Nachlasses erheblich belastet werden, wenn diese ihren Pflichtteil unmittelbar einfordern. Um zu verhindern, dass der überlebende Partner zur Auszahlung dieser Forderungen Vermögenswerte unter Druck veräußern muss, entwickelt DR. SCHMIDT LEGAL Strategien zur Pflichtteilsminimierung. Dies umfasst beispielsweise die Aufnahme von Pflichtteilsstrafklauseln oder die Beratung zu notariellen Pflichtteilsverzichtsverträgen gegen Abfindung.
Nießbrauch und Vermächtnisse als steueroptimierte Alternativen
In komplexen Familienkonstellationen oder bei Vermögenswerten oberhalb der Freibeträge kann es sinnvoll sein, von einer reinen Alleinerbeinsetzung abzuweichen und stattdessen mit Vermächtnissen oder Nutzungsrechten zu arbeiten. So kann der überlebende Partner durch ein lebenslanges Nießbrauchs- oder Wohnrecht an der Immobilie abgesichert werden, während die Substanz des Vermögens aus steuerlichen Gründen bereits auf die nächste Generation übergeht (sogenanntes Nießbrauchsvermächnis). DR. SCHMIDT LEGAL gestaltet diese Instrumente so, dass der Partner ein lebenslanges, gesichertes Wohn- und Nutzungsrecht behält, gleichzeitig aber die Erbschaftsteuerlast für die gesamte Familie durch die gezielte Ausnutzung mehrfacher Freibeträge optimiert wird.

